Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Landesforstverwaltung

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Natura 2000

Umsetzung von Natura 2000 in Thüringens Wäldern

Die Umsetzung der europäischen Naturschutzpolitik ist in Thüringen ein zentrales Anliegen.
  
Die wichtigsten Instrumente der europäischen Naturschutzpolitik sind die RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (kurz: Fauna-Flora-Habitat-Richtline, FFH-RL) und die RICHTLINIE 79/409/EWG DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kurz: Vogelschutz-Richtlinie, VS-RL. Hinweis: Beide Verlinkungen sind am Ende der Seiten aufgeführt. Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesen Dateien um PDF-Dateien zum Herunterladen handelt.

Ziel der beiden Richtlinien ist die Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa. Im Fokus der Schutzbemühungen stehen insbesondere solche Lebensräume und Arten, für deren Erhaltung die Mitgliedsstaaten der EU eine besondere Verantwortung tragen. Diese werden auch als Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichen Interesse bezeichnet und sind in Anhängen zu den o. g. Richtlinien aufgelistet. Entsprechend den o. g. Richtlinien sind die Mitgliedstaaten der EU gefordert, für die Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichen Interessen einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren (oder diesen wieder herzustellen).

 
Zur Realisierung dieser umfassenden Ziele wurde u. a. das europaweite, zusammenhängende Schutzgebietsnetz der Natura 2000-Gebiete geschaffen. Die Gesamtfläche der NATURA 2000-Gebiete in Thüringen umfasst insgesamt 272.268 ha (=16,8 % der Landesfläche), über 174.500 ha davon sind Waldflächen.
 
In den Wäldern Thüringens kommen insgesamt zehn Wald-Lebensraumtypen gemäß Anhang der I der FFH-RL vor, drei davon sind prioritäre Waldlebensraumtypen, die eine besondere Beachtung erfordern. Weiterhin nutzen zahlreiche Arten gemäß Anhang II der FFH-RL oder Anhang I der VS-RL (Hinweis: Die Verlinkung zum Rahmenkonzept finden Sie am Ende der Seite) die Waldflächen des Freistaates ausschließlich oder teilweise als Lebensstätten.
 
Eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der Erhaltungsziele in den Wäldern der Natura 2000-Gebieten ist eine entsprechend angepasste bzw. ausgerichtete forstwirtschaftliche Nutzung, bei der sowohl die naturschutzfachlichen Zielsetzungen als auch die Belange der Flächeneigentümer und -nutzer berücksichtigt werden.
 
Da über 64 % der Fläche der Natura 2000-Gebiete Thüringens mit Wald bestockt ist, wurde ein Rahmenkonzept zur Umsetzung der FFH-RL und der VS-RL (Hinweis: Die Verlinkung zum Rahmenkonzept finden Sie am Ende der Seite) erarbeitet und 2005 durch das zuständige Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz bestätigt. In diesem Konzept werden die konkreten Aufgaben, Zuständigkeiten und Instrumente für das Gebietsmanagement im Wald festgelegt.
 
 

Weiterführende Informationen zur Umsetzung von Natura 2000 in Thüringens Wäldern

Icon externer Link RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (kurz: Fauna-Flora-Habitat-Richtline, FFH-RL) - Konsolidierte Fassung 2007
PDF-Datei zum Herunterladen

Icon externer Link RICHTLINIE 79/409/EWG DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kurz: Vogelschutz-Richtlinie, VS-RL) - Kodifizierte Fassung 2008/2009
PDF-Datei zum Herunterladen

Icon externer Link Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Rahmenkonzept zur Umsetzung der FFH-RL und der VS-RL

Icon externer Link Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) ,
Informationen zur Umsetzung der FFH-RL und der VS-RL