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Kinder mit Becherlupe untersuchen die Kleinstlebewesen im Wald.
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Es gehört zum Selbstverständnis einer modernen Verwaltung, die Öffentlichkeit über die Aufgaben der Behörden zu informieren, Auskünfte zu geben und das Verwaltungshandeln transparent zu machen.
Auch im Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) schlägt sich dieses Selbstverständnis nieder. Im § 40 Abs. 3 Thür WaldG wird festgeschrieben, dass die Forstbehörden für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind und die Öffentlichkeit über die Bedeutung des Waldes und der Forstwirtschaft zu informieren haben.
Ausdrücklich eingeschlossen ist die Waldpädagogik als waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit. Dies ist bei den Kindern und Jugendlichen besonders wichtig, um in unserer von der natürlichen Urproduktion entfremdeten Gesellschaft Verständnis für die Schönheit, aber auch die nachhaltige Nutzung des Waldes zu schaffen.
Die Links auf der rechten Seite und unten, führen Sie zu den betreffenden Informationen.
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| (Veranstaltungen der Forstverwaltung) |