
Ansprechpartner und Ausbildungsberatung
Berufliche Tätigkeit
Forstwirtinnen und Forstwirte sind als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Forstverwaltung oder in Forstbetrieben im Privat- und Kommunalwald tätig oder arbeiten als selbständige Unternehmer. Des Weiteren bieten auch forstliche Lohnunternehmen Arbeitsplätze für Forstwirtinnen und Forstwirte an. Forstwirtinnen und Forstwirte führen im Wesentlichen folgende Arbeiten aus:
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Allgemeine Anforderungen
Forstwirte arbeiten in der freien Natur und sind deshalb stets der Witterung ausgesetzt. Das Fällen und Aufarbeiten von Bäumen ist nach wie vor eine gefährliche und anstrengende körperliche Arbeit.
Voraussetzungen für diesen Beruf sind u. a.:
Forstwirte sind meist fern von Ortschaften eigenverantwortlich in kleinen Arbeitsgruppen tätig. Die Motorsäge ist neben anderen forstlichen Maschinen und Werkzeugen das am häufigsten eingesetzte Arbeitsgerät.
Ausbildungsdauer
In der Regel beginnt die Ausbildung Ende August und dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Vor Beginn der Ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.
Ausbildungsstätten
Bei ThüringenForst ist die Ausbildung zur Forstwirtin und zum Forstwirt in neun Ausbildungsforstämtern möglich. Bei der Berufsausbildung wirken Ausbildungsforstamt, die überbetriebliche Ausbildungsstätte in Gehren und die Berufsschule in Ilmenau zusammen. Vor Beginn der Ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.
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Praxisbezogene Ausbildungsinhalte, die im Ausbildungsforstamt nicht vermittelt werden können, übernimmt als überbetriebliche Ausbildungsstätte das Forstliche Bildungszentrum Gehren (FBZ).
Der Berufsschulunterricht findet in Blockform am Staatlichen Berufsschulzentrum in Ilmenau statt (Verlinkung zur Internetseite des Staatlichen Berufsschulzentrums Ilmenau.
Während der überbetrieblichen Ausbildung und der Berufsschule werden die Auszubildenden im Internat des FBZ in Gehren untergebracht und verpflegt.
Ausbildungsinhalte
Prüfungen
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet im zweiten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung statt.
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum Forstwirt/zur Forstwirtin. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch und schriftlich geprüft.
Fortbildungsmöglichkeiten
Ansprechpartner und Ausbildungsberatung
Eine individuelle Beratung erhalten Sie von der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf Forstwirt/in:
Volker Schumann
Töpfergasse 27
98708 Gehren
Telefonnummer: 036783 – 88727
E-Mail: Volker.Schumann{at}forst.thueringen{punkt}de
Bewerbung als Forstwirtin/ Forstwirt bei ThüringenForst
Bewerbungsinformationen - > Ausbildung zu Forstwirtin/ zum Forstwirt
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Ergänzende Informationen enthält auch der Internetauftritt des Bundeswirtschaftsministeriums.
Praktikum
Wir empfehlen Ihnen, sich bis zu Ihrer Bewerbung intensiv über das Berufsbild der Forstwirtin/ des Forstwirtes und ihren/ seinem Arbeitsalltag zu informieren. Hilfreich dabei wäre ein Praktikum in einem Forstbetrieb/ Forstamt. Die Adressen der Thüringer Forstämter und Revierförstereien finden Sie auf www.thueringenforst.de.
Rechtsvorschriften
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Dateien zum Herunterladen
Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Forst)
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