Inhalt
Aufgaben
Die Landesforstanstalt ThüringenForst übernimmt die bisherigen Aufgaben der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei, der staatlichen Forstämter sowie Teile von Aufgaben des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nach Maßgabe der Artikel 2 bis 7 und 9 bis 22 des Thüringer Gesetzes über die Reform der Forstverwaltung vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273).
Diese sind im Einzelnen:
- Die Bewirtschaftung des übertragenen Staatswaldes als betriebliche Aufgabe nach Maßgabe des Thüringer Waldgesetzes unter besonderer Beachtung der Allgemeinwohlbelange.
- Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, insbesondere:
- alle Aufgaben der unteren Forstbehörde nach dem Thüringer Waldgesetz,
- Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes,
- Vorbereitung der forstlichen Rahmenplanung,
- Standorterkundung, Waldbiotop- und Naturraumkartierung sowie das forstliche Monitoring,
- Durchführung des forstlichen Forschungs- und Versuchswesens,
- Führung des Waldverzeichnisses,
- Durchführung von forstrechtlichen Verwaltungsverfahren nach dem Thüringer Waldgesetz,
- Ausübung der Forstaufsicht sowie des Wald- und des Forstschutzes,
- Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben nach dem Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft,
- Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen der Waldpädagogik, der Natur- und Umweltbildung, insbesondere durch der waldpädagogischen Weiterbildung in Form der Waldjugendheime,
- Waldtourismus zur Förderung des ländlichen Raumes sowie Umsetzung des Konzeptes „Forsten und Tourismus“,
- Laufbahnausbildung des gehobenen und des höheren Forstdienstes,
- Berufsausbildung zum Forstwirt und Forstwirtschaftsmeister,
- Beratung des Landes als fachkundige Stelle in Fragen des Forst- und Jagdwesens sowie der Fischerei.