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| Aktuelle Angebote: Hier gelangen Sie direkt zu den AKTUELLE JAGDANGEBOTE der Thüringer Forstämter (Stand 10.03.2011) |
A. Kurzjagderlaubnis oder Einzelabschuss,
Wo ist die Kurzjagderlaubnis zu beantragen?
Die Kurzjagderlaubnis wird als Wochenend-, Wochen, Monats- oder Gruppenpaket (ab drei Personen) vergeben. Die Bewilligung und Einweisung erfolgt durch das staatliche Forstamt (Thüringer Forstamt).
Anträge auf Abschuss von Rothirschen der Klasse III b sowie Damhirschen oder Muffelwild Klasse III sind bei einem staatlichen Forstamt zu stellen.
Anträge auf Einzelabschuss von Rot- und Damhirschen sowie Muffelwiddern der Klassen I und II b sind an das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Abteilung 2 zu richten. Die Bewilligung des Abschusses wie auch die Einweisung in ein staatliches Forstamt erfolgen hier.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag an:
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz,
Abteilung 2, Ländlicher Raum, Forsten
PF 90 03 65, 99106 Erfurt
Telefon: 0361 37-99869
Telefax: 0361 37-99898
E-Mail: poststelle{at}tmlfun.thueringen{punkt}de
Was kostet die Jagdausübung in den Landesjagdbezirken?
1. Entgelte für die Kurzjagderlaubnis
Für eine Kurzjagderlaubnis, die die Jagd auf den Zuwachs des Schalenwilds, weibliches Schalenwild, Überläufer und Raubwild beinhaltet, kann zwischen folgenden Varianten gewählt werden:
Kategorie A - Rehwild und/oder Schwarzwild
Kategorie B - ggf. Rehwild und/oder Schwarzwild, jedoch zwingend eine weitere Schalenwildart, die zumindest als Wechselwild vorkommt
a) Wochenendpaket: Laufzeit der Kurzjagderlaubnis bis zu 3 zusammenhängende Jagdtage,
pauschales Entgelt für ein AP
- der Kategorie A von 30 Euro oder
- der Kategorie B von 50 Euro ,
zuzüglich eventueller Entgelte für Trophäenträger nach Nummer 2
b) Wochenpaket: Laufzeit der Kurzjagderlaubnis bis zu 7 zusammenhängende Jagdtage, pauschales Entgelt für ein AP
- der Kategorie A von 40 Euro oder
- der Kategorie B von 60 Euro,
zuzüglich eventueller Entgelte für Trophäenträger nach Nummer 2
c) Monatspaket: Laufzeit der Kurzjagderlaubnis bis zu einem Monat,
pauschales Entgelt für ein AP
- der Kategorie A von 70 Euro oder
- der Kategorie B von 90 Euro,
zuzüglich eventueller Entgelte für Trophäenträger nach Nummer 2
d) Gruppenpaket: Laufzeit der Kurzjagderlaubnis bis zu 5 Jagdtagen innerhalb von zwei Wochen, ab drei Personen gelten:
pauschales Entgelt für ein AP
- der Kategorie A von 40 Euro/Person oder
- der Kategorie B von 60 Euro/Person,
zuzüglich eventueller Entgelte für Trophäenträger nach Nummer 2
Die Zusammensetzung der Pakete und deren Freigabe obliegen dem Jagdleiter (Forstamtsleiter).
2. Grundgebühren für Trophäenträger:
Vor Beginn der Jagdausübung auf Trophäenträger ist eine Grundgebühr an das staatliche Forstamt zu entrichten. Sie berechtigt den Jagdgast zur Jagdausübung und wird nicht zurückgezahlt. Bei Realisierung des Abschusses wird die Grundgebühr mit dem zu erhebenden Entgelt verrechnet.
Die Höhe der Grundgebühr beträgt für:
| Rot- und Damhirsche sowie Muffelwidder der Klasse I | 200,- EUR |
| Rot- und Damhirsche sowie Muffelwidder der Klasse II b | 100,- EUR |
| Rothirsche der Klasse III b, Damhirsche sowie Muffelwidder der Klasse III sowie Schwarzwild (Keiler und Bachen) | 50,- EUR |
| Rehböcke | 30,- EUR |
Für nicht genanntes Wild wird keine Grundgebühr erhoben.
3 Entgelte für Einzelabschüsse
Für das erlegte Wild sind nachstehende Entgelte zu entrichten:
| Rotwild: | Schmalspießer | 50,- EUR |
| Gabler bis Achter (Jugendklasse) | 200,- EUR | |
| Hirsche bis 2,5 kg Geweihgewicht | 400,- EUR | |
| Hirsche über 2,5 kg Geweihgewicht | 80,- EUR x kg² (pro Kilogramm zum Quadrat) | |
| Damwild: | Damspießer | 50,- EUR |
| Hirsche bis 1,0 kg Geweihgewicht | 100,- EUR | |
| Hirsche bis 2,0 kg Geweihgewicht | 400,- EUR | |
| Hirsche über 2,0 kg Geweihgewicht | 140,- EUR x kg² (pro Kilogramm zum Quadrat) | |
| Muffelwild:
| Widder, 1-jährig | 50,- EUR |
| Widder, 2-jährig | 100,- EUR | |
| Widder, 3-jährig und älter, bis 65 cm Schneckenlänge | 400,- EUR | |
| Widder, 3-jährig und älter über 65 cm Schneckenlänge | 600,- EUR | |
| Schwarzwild: | Keiler, 2-jährig | 50,- EUR |
| Keiler, 3- bis 5-jährig | 100,- EUR | |
| Keiler, über 5-jährig | 200,- EUR | |
| Bachen 2-jährig und älter | 100,- EUR | |
| Rehwild:
| Rehböcke bis 100 g Gehörngewicht | 30,- EUR |
| Rehböcke 101 bis 250 g Gehörngewicht | 100,- EUR | |
| Rehböcke über 250 g Gehörngewicht | 100,- EUR |
4. Entgelte für Jagdführungen
Für das Führen von Jagdgästen werden je angefangener Jagdführungsstunde 40,- Euro, höchstens jedoch 120,- Euro je Jagdtag, als weiteres Entgelt berechnet.
5. Entgelte für Fehlabschüsse
Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlabschüssen oder bei Abschüssen von nicht freigegebenem Schalenwild zahlt der Jagdgast das Entgelt für das erlegte Stück.
Zusätzlich wird das Entgelt ein zweites Mal als Sanktionszuschlag, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 1.500 Euro erhoben.
Für Zuwachs von Schalenwild und weibliches Schalenwild wird bei Fehlabschuss oder nicht freigegebenem Abschuss ein Sanktionszuschlag in Höhe von 50 Euro/Stück erhoben.
Die weitere Ahndung, z. B. von Ordnungswidrigkeiten, bleibt davon unberührt.
6. Trophäenbewertung, Wildbretverkauf
Die Bewertung von Trophäen erfolgt durch den Jagdleiter. Wird gegen die Bewertung Widerspruch eingelegt, ist der zuständige Sachverständige oder Vorsitzende der Bewertungskommission der jeweiligen Hegegemeinschaft mit der Bewertung zu betrauen. Die anfallenden Kosten trägt der Erleger. Die Entscheidung, welcher Klasse das erlegte Stück zuzuordnen und welcher Jagdbetriebskostenbeitrag zu zahlen ist, obliegt dem Jagdleiter.
Der Wildbretverkauf erfolgt durch die staatlichen Forstämter. Der Jagdgast kann das Wildbret des selbst erlegten Wildes vorzugsweise zu den Forstamtspreisen erwerben.
7. Sonstiges
Vor Beginn der Jagdausübung wird den Jagdgästen durch das staatliche Forstamt ein Merkblatt mit Hinweisen auf Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung in den Landesjagdbezirken übergeben.
B. Teilnahme an Bewegungsjagden
Interessenten für die Teilnahme an entgeltlichen Bewegungsjagden wenden sich bitte an die jeweiligen staatlichen Forstämter (Thüringer Forstämter). Auf Anfrage erhalten Sie weitere Informationen zu den Terminen und Entgelten.
C. Jahresjagderlaubnis (Pirschbezirk)
Was bietet ein Jahrespirschbezirk (JPB)?
In einem JPB kann der Jagdgast für die Dauer eines Jagdjahres die Jagd ausüben. JPB haben entsprechend den örtlichen Gegebenheiten eine durchschnittliche Größe von etwa 50 bis 100 Hektar. Ein JPB kann um weitere Jagdjahre verlängert werden. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Erfüllung des freigegebenen Abschusses. Der JPB wird in die jährlichen Bewegungsjagden einbezogen. Der Jagdgast ist vom Schützengeld befreit.
Was bietet ein langfristiger Pirschbezirk (LPB)?
Im LPB können Sie die Jagd in einem Landesjagdbezirk auf einer Fläche von etwa 75 bis 450 Hektar für drei Jahre ausüben. Die Vergabe ist mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Jahre verbunden.
Das Aneignungsrecht für das im LPB gestreckte Wildbret verbleibt beim staatlichen Forstamt, wobei der Jagdgast das Vorkaufsrecht dafür hat.
Der LPB wird in Abstimmung mit dem Jagdgast in das Bewegungsjagdkonzept des staatlichen Forstamtes einbezogen. Der Jagdgast und seine Mitjäger, die im LPB einen Schützenstand besetzen, sind vom Schützengeld befreit.
Diese und weitere Inhalte bzw. Bedingungen zum LPB werden in einem Vertrag zwischen der obersten Forstbehörde, dem Jagdleiter und dem Jagdgast geregelt.
Wo ist ein Pirschbezirk (LPB, JPB) zu beantragen?
Anfragen und Anträge zu den Pirschbezirken richten Sie bitte an die staatlichen Forstämter (Thüringer Forstämter) oder das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Abteilung 2, PF 90 03 65, 99106 Erfurt.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Der Bewerber muss einen gültigen Jahresjagdschein besitzen.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Was kostet ein Pirschbezirk?
Die Kosten sind flächenbezogen und werden entsprechend den örtlichen Gegebenheiten berechnet. Für einen langfristigen Pirschbezirk entstehen je vorkommende Schalenwildarten Kosten von 10 bzw. 20 Euro/Hektar und Jahr sowie für einen Jahrespirschbezirk Kosten von 6 bzw. 8 Euro/Hektar und Jahr.
Weitere Informationen zu den Pirschbezirken erteilen die staatlichen Forstämter (Thüringer Forstämter) oder dasThüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Abteilung 2, PF 90 03 65 in 99106 Erfurt unter der Telefonnummer: 0361 37-99869, Telefax: 0361 37-99898 oder per E-Mail: poststelle{at}tmlfun.thueringen{punkt}de.
10. Umsatzsteuer
Alle oben genannten Kostensätze sind Nettobeträge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die gesetzliche Umsatzsteuer von zurzeit 19 Prozent wird aufgeschlagen.