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Das Verfahren eignet sich für die waldbauliche Einschätzung und Behandlung von Schadflächen. Es ist vornehmlich auf die
Bewirtschaftung des Staatsforstbetriebes ausgerichtet, eignet sich jedoch als konkrete Handlungsanweisung für alle
Waldeigentumsformen. Die vorliegende Verfahrensbeschreibung berücksichtigt diesen Aspekt und stellt das Verfahren in vereinfachter
Form dar.
Das Verfahren der „Wiederbewaldung im Team“ beruht auf dem „Vier Augen Prinzip“, das heißt jede Entscheidung ist das Ergebnis einer konkreten (flächenbezogenen) Diskussion zwischen Revierleiter bzw. Forstamt und dem Waldeigentümer. Das Verfahren beruht auf bekannten Elementen der forstlichen Standortserkundung und der Jahresplanung. Es ist mit einer geringen Übungsschwelle beherrschbar und ohne großen Zeitaufwand zu realisieren. Im Staatswald des Freistaates Thüringen wird dieses Verfahren verbindlich angewandt.
Für die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes (entsprechend ThürWaldG und der 5. DVO) wird die Anwendung dieses Verfahrens empfohlen.
Probleme gemeinsam anzupacken und zu lösen fördert die Kommunikation und dient nicht zuletzt dazu, sich die Vielzahl der möglichen Lösungswege zu erschließen und die optimale Variante auszuwählen. Neben der schadflächenbezogenen Diskussion treten die Akteure in einen fachlichen Erfahrungsaustausch, welcher neuere Erkenntnisse ebenso wie lokale Besonderheiten berücksichtigt.
Die „Wiederbewaldung im Team“ ist ein Verfahren, das es mit Leben zu füllen gilt.
Datenauswertung
Vor dem Hintergrund eines sparsamen Ressourceneinsatzes zur Wiederbewaldung ist die Gesamtschau aller Arbeiten notwendig. Mit den gewonnen Daten erhält der Forstbetrieb die Möglichkeit zur Planung der Wiederaufforstungsmaßnahmen bzw. zur Abschätzung der benötigten Arbeitskapazität und der Sachmittel. Weitergehende Informationen, z.B. zu Forstschutzmaßnahmen, können als Entscheidungsgrundlage für forstl. Fördermaßnahmen und mögliche Beschaffungen dienen. Die Versorgung mit Forstpflanzen ist nach Großschadereignissen von besonderer Bedeutung, daher sind Informationen über einen längeren Planungszeitraum (bis zu 3 Jahren) unabdingbar.
Im Einzelfall können die gewonnenen Informationen zu Wiederbewaldungsmaßnahmen im Forstbetrieb gezielt für die Öffentlichkeitsoder für Verbandsarbeit verwendet werden.
Mit der Flächenbewertung wird ein waldbauliches Ziel definiert. Abgleichezwischen Standortsmerkmalen, Betriebszieltyp, vorhandener/erwarteter Naturverjüngung und Fallgruppeneinteilung lassen Rückschlüsse auf die Plausibilität der Maßnahmenplanung zu. Risiken der aktiven Waldbegründung (z.B. im Bereich Forstschutz) sollen realistisch eingeschätzt werden. Diese Informationen können als Grundlage für die Überprüfung des Vollzugserfolgs genutzt werden.
Im Betreuungswald gilt der Aufnahmebogen als Dokumentation der umfassenden Beratung durch den Revierleiter. Umfang, Kosten und Risiken der Wiederbewaldung werden in diesem Zusammenhang dem Waldbesitzer erklärt. Somit gilt der Aufnahmebogen auch als Nachweis des Revierleiters gegenüber seinem Auftraggeber.
Aus waldbaulicher Sicht muss nicht jede Fläche sofort aufgeforstet werden.
Maßvolles warten auf Naturverjüngung reduziert Kosten!
§ 23 Abs. 4 ThürWaldG sieht ein formloses Antragsverfahren für die Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist vor. In jedem Fall muss ein Einzelantrag des Waldbesitzers vorliegen. Sammelanträge sind nicht zulässig. Die Untere Forstbehörde kann auf Grundlage einer gutachterlichen Beurteilung der Fläche dem Antrag des Waldbesitzers stattgeben. Der Waldaufnahmebogen dokumentiert diese fachliche Einschätzung und bietet Raum für die Antragsstellung (Bemerkung/Zeichnung). Anträge auf Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist nach § 23 Abs. 4 ThürWaldG sollten erst unmittelbar vor Ablauf der Zweijahresfrist gestellt werden.
Ziel der Wiederbewaldung von Sturmwurfflächen ist die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Bestockung mit standortsgerechten, stabilen und produktiven Wäldern. Die Begründung von Mischbeständen mit einer breiten Baumartenpalette mindert die Anfälligkeit der Bestände gegenüber Schadereignissen. Die Einbeziehung von Pionierbaumarten und geeigneter fremdländischer Baumarten erweitert die waldbaulichen Handlungsspielräume. Durch die damit verbundene Risikoverteilung können sich diese Mischwälder besser an sich ändernde Umweltbedingungen anpassen als Rein- oder baumartenarme Bestände.
Die Wiederbewaldung von Schadflächen hat unter Beachtung waldbaulicher, ökonomischer und ökologischer Zielsetzungen nach Vorgabe des Waldbesitzers zu erfolgen.
Zur Entscheidungsfindung über die Notwendigkeit aktiver Maßnahmen der Wiederbewaldung ist die Analyse des Istzustandes notwendig. Eine Orientierungshilfe gibt der „Entscheidungsbaum“, welcher die Möglichkeit bietet Schadflächen anhand von einfachen "Ja-Nein“ Fragen zu bewerten.
Im Fokus der Fallgruppenentscheidung steht die Frage nach aktiver Handlungsnotwendigkeit auf der Schadfläche.
Die Fallgruppen 1 bis 4 umschreiben die Fälle von ausreichend vorhandenen Verjüngungsvorräten. Unter der Vorraussetzung des Fehlens von ausreichender Naturverjüngung sind die Fallgruppen 5 bis 7 zu betrachten.
In Anbetracht des Ausmaßes der Sturmschäden und der damit verbundenen Folgemaßnahmen passte die Thüringer Landesfostverwaltung ihre Handlungsvorgaben für die Staatswaldbewirtschaftung an. Zielstellung war es dabei die Wiederbewaldung als Chance zum Waldumbau zu nutzen und gleichzeitig extensivere Verjüngungsverfahren zuzulassen.
Einige Kernaussagen:
Die „Wiederbewaldung im Team“ ist modular aufgebaut und besteht aus drei Bestandteilen.
Im Privat- und Kommunalwald empfiehlt sich zunächst die Anwendung des Waldaufnahmebeleges, da hier die konkrete Flächeneinschätzung vorgenommen wird. Bei größeren Waldeinheiten ist u.U. auch der Einsatz der Aufnahmedatei "Wiederbewaldung“ zweckmäßig. Diese Datei kann auf Nachfrage durch die Forstämter zur Verfügung gestellt werden.
Auf dem Waldaufnahmebogen werden die Ergebnisse der Flächenbewertung aufgeführt. Er ist in drei Bestandteile untergliedert:
Das Eintragen bzw. Ankreuzen ist nur auf den weiß hinterlegten Feldern vorgesehen. Für die Richtigkeit zeichnen der zuständige Revierleiter und der Waldbesitzer vor Ort gegen. Insbesondere im Betreuungswald sollte der Waldbesitzer durch den Revierleiter auf Risiken und Folgekosten der Wiederbewaldung hingewiesen werden.
Traditionelle aktive Waldverjüngungsmaßnahmen sind in der Regel sehr aufwendig und kostenintensiv (Rahmenpflanzverband, Zaunbau). Zahlreiche praktische Erfahrungen mit Wiederbewaldung nach Schadereignissen zeigen Alternativen (unter dem Motto: „weniger ist oft mehr“) dazu auf und berücksichtigen hierbei insbesondere ökonomische und ökologische Aspekte. Durch extensive Pflanzmaßnahmen z.B. durch Trupp- oder Teilflächenpflanzungen kann das Verjüngungsziel ohne Abstriche bei der Qualität erreicht werden. Diese punktuellen Verjüngungsmaßnahmen können kostengünstig mit Einzelschutz erfolgen und verringern dadurch die gezäunte Fläche im Forstbetrieb.
Zur Abschätzung der Maßnahmenplanung steht eine Kalkulationshilfe (in EXCEL) zur Verfügung.
Auf Betriebsebene ist es ratsam eine oder mehrere Flächen mit unterschiedlichen Varianten der Wiederbewaldung zu kalkulieren. um damit die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen (z. B. Einzelschutz/Flächenschutz) darstellen zu können.
Maßnahmenplanung dieser Punkt berücksichtigt alle Maßnahmen der Wiederbewaldung Maßnahmen können vorausschauend für bis zu 3 Jahren abgebildet werden.
Die Kalkulationshilfe bietet die Möglichkeit verschiedene Varianten der Wiederbewaldung einfach und komfortabel durchzurechnen. Es
sind jeweils zwei vergleichende Kalkulationen und die dazugehörigen Auswertungen möglich.
In den Tabellenblättern "Quelldaten" und "Preise Baumschulen" sind alle Werte Richtwerte und können vom Anwender den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. Für die gelb gekennzeichneten Felder im Blatt "Quelldaten" wurden keine Richtwerte vorgegeben, da hier die Abweichungen zwischen den FoÄ bzw. Betrieben sehr groß sein können. Der Kalkulierende muss also ggf. diese Werte in den
Quelldaten selbst eintragen.
Die Auswertungsblätter befüllen sich selbst und die Kostendarstellungen erfolgen automatisch.