Freistaat Thüringen Finanzämter Thüringen

Inhalt

Sachliche Zuständigkeit des Finanzamtes Mühlhausen

Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Mühlhausen übernommen wurden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Mühlhausen, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

Finanzamt Erfurt

  • Rennwett- und Lotteriesteuer

  • Versicherung- und Feuerschutzsteuer

  • KraftSt-Abrechnungsverfahren nach § 9 KraftStDV

Finanzamt Gotha

  • Steuerfahndung

  • Bußgeld und Strafsachen

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

Finanzamt Suhl

  • Zerlegung der Körperschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer

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Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Mühlhausen

Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Mühlhausen von anderen Finanzämtern übertragen.

für das Finanzamt Eisenach:


  • Lohnsteueraußenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern

  • Hauptbetriebsprüfung

  • Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)

  • Finanzkasse

  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977

  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG

für das Finanzamt Sondershausen:


  • Lohnsteueraußenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern

  • Finanzkasse

  • Hauptbetriebsprüfung

  • Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)

  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977

für alle Thüringer Finanzämter:


  • Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend)sofern nicht Baugewerbe

  • Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe

für alle Finanzämter der BRD:


  • Umsatzsteuerliche Besteuerung der in der Republik Litauen ansässigen Unternehmen.

  • Ertragsteuerliche Besteuerung der in der Republik Litauen ansässigen Unternehmen, die Bauleistungen i. S. des § 48 Abs. 1 Satz 2 EStG erbringen und deren Arbeitnehmer.