Freistaat Thüringen Finanzämter Thüringen

Inhalt

Sachliche Zuständigkeit des Finanzamtes Jena

Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Jena übernommen wurden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Jena, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

FA Gera


  • Steuerfahndung

  • Bußgeld und Strafsachen

  • Gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977

  • Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern

  • Finanzkasse

FA Erfurt


  • Rennwett- und Lotteriesteuer

  • Versicherung- und Feuerschutzsteuer

  • KraftSt-Abrechnungsverfahren nach § 9 KraftStDV

FA Gotha


  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

FA Mühlhausen


  • Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe

  • Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe

FA Suhl


  • Zerlegung der Körperschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer

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Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Jena

Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Jena von anderen Finanzämtern übertragen.

für das Finanzamt Pößneck:


  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG