Freistaat Thüringen Finanzämter Thüringen

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Bankverbindung des Finanzamtes Jena

Bitte nutzen Sie folgende Bankverbindung:

Landesbank Hessen-Thüringen

BLZ: 820 500 00

Kto: 300 1111 578

Empfänger: Finanzkasse Gera


Bei Überweisungen aus dem Ausland (EU-/EWR-Staaten):

IBAN: IBAN DE75 8205 0000 3001 1115 78

SWIFT / BIC: HELADEFF820

Empfänger: Finanzkasse Gera


Der Spartipp Ihres Finanzamtes

Viele Steuerpflichtige machen sich noch immer die Mühe, die fälligen Zahlungen zum Beispiel für die Lohn-, Umsatz- oder Einkommensteuer sowie auch die Kraftfahrzeugsteuer per Überweisung oder Scheck zu entrichten.

Damit setzen Sie sich der Gefahr aus, dass durch von Ihnen nicht beeinflussbare Bank- und Postwege die Steuern nicht fristgerecht entrichtet werden. In diesem Fall entstehen Säumniszuschläge gem. § 240 AO, und zwar in Höhe von monatlich 1 % auf den abgerundeten durch 50 Euro teilbaren rückständigen Betrag.

Dies lässt sich vermeiden, wenn Sie diese Zahlungen im Einzugsermächtigungsverfahren entrichten.

Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren kann jederzeit widerrufen werden. Sie ist somit völlig risikolos und für Sie kostenfrei.

Durch die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren helfen Sie, den Verwaltungsaufwand zu mindern und tragen so zu einer Kostenersparnis bei. Ebenso ist es für Sie und für uns die bequemste und einfachste Form der Zahlung. Hierzu brauchen Sie nur die Einzugsermächtigung herunterladen und vollständig ausgefüllt an Ihr zuständiges Finanzamt weiterleiten. Das Finanzamt veranlasst dann künftig fristgerecht die Abbuchung der entsprechenden Beträge durch die zuständige Zentralfinanzkasse.

Erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden die überzahlten Beträge von Amts wegen zurückerstattet.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, erlischt diese Einzugsermächtigung und das Finanzamt kann einen etwaigen Erstattungsbetrag schnell auf Ihr angegebenes Konto überweisen.

Bitte kein Sparkonto angeben!


Die Finanzämter sind für die Annahme von Zahlungsmitteln gegen Quittung grundsätzlich geschlossen!