Freistaat Thüringen Finanzämter Thüringen

Inhalt

Sachliche Zuständigkeit des Finanzamtes Gera

Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Gera übernommen wurden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Gera, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

Finanzamt Gotha

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

Finanzamt Erfurt

  • Rennwett- und Lotteriesteuer

  • Versicherung- und Feuerschutzsteuer

  • KraftSt-Abrechnungsverfahren nach § 9 KraftStDV

Finanzamt Suhl

  • Zerlegung der Körperschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Finanzamt Mühlhausen


  • Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe

  • Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe

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Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Gera

Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Gera von anderen Finanzämtern übertragen.

für das Finanzamt Altenburg:


  • Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger

  • Bausachverständiger

  • Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern

  • Hauptbetriebsprüfung

  • Steuerfahndung

  • Bußgeld und Strafsachen

  • Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)

  • Finanzkasse

  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977

  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG

für das Finanzamt Jena:


  • Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern

  • Steuerfahndung

  • Bußgeld und Strafsachen

  • Finanzkasse

  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977

für das Finanzamt Pößneck:


  • Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern

  • Hauptbetriebsprüfung

  • Steuerfahndung

  • Bußgeld und Strafsachen

  • Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)

  • Finanzkasse

  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977