Freistaat Thüringen Finanzämter Thüringen

Inhalt

Sachliche Zuständigkeit des Finanzamtes Erfurt

Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Erfurt übernommen wurden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Erfurt, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

Finanzamt Gotha

  • Steuerfahndung

  • Bußgeld und Strafsachen

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • Finanzkasse

Finanzamt Mühlhausen


  • Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend)sofern nicht Baugewerbe

  • Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe

Finanzamt Suhl

  • Zerlegung der Körperschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Pfeil nach oben

Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Erfurt

Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Erfurt von anderen Finanzämtern übertragen.

für das FA Ilmenau:


  • Hauptbetriebsprüfung

  • Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern

  • Versicherung- und Feuerschutzsteuer

  • Rennwett- und Lotteriesteuer

  • KraftSt-Abrechnungsverfahren nach § 9 KraftStDV

  • Bausachverständiger

  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977

für das FA Gotha:


  • Hauptbetriebsprüfung

  • Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern

  • Versicherung- und Feuerschutzsteuer

  • Rennwett- und Lotteriesteuer

  • KraftSt-Abrechnungsverfahren nach § 9 KraftStDV

  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977

  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG

für das FA Sondershausen:


  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG

für alle Thüringer Finanzämter:


  • Versicherung- und Feuerschutzsteuer

  • Rennwett- und Lotteriesteuer

  • KraftSt-Abrechnungsverfahren nach § 9 KraftStDV