
Die Europäische Kommission zahlt direkte Finanzhilfen an staatliche oder private Organisationen und Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit (Hochschulen, Unternehmen, Interessenverbände und NRO), in Ausnahmefällen auch an Einzelpersonen. Damit fördert sie Projekte in Politikbereichen der Gemeinschaft gemäß Art. 3 des EG-Vertrages wie z. B. Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Informationswesen, aber auch im Bereich der EU-Außenpolitik. Alle Finanzhilfen der EU fließen in Projekte, die konkrete Ziele und Prioritäten der vertraglich verankerten Gemeinschaftspolitiken verfolgen. Vergabe- und Zahlungsbestimmungen sowie Verfahren der Finanzhilfen regeln EU-
Haushaltsordnung und deren
Durchführungsbestimmungen. Finanzhilfen werden über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umgesetzt.
Europäische Förderprogramme sind keine zusätzliche europäisch Subventionsebene. Es geht vielmehr um die Schaffung eines Anreizsystems, um Möglichkeiten zur europäischen Zusammenarbeit zwischen Partnern aus mehreren EU-Mitgliedstaaten anzuregen. Die Finanzhilfe über die Förderprogramme versteht sich als "Aufwendungsentschädigung für anfallende Mehraufwendungen" aufgrund der grenzüberschreitenden Mobilität.
Die Mittel, die in den unterschiedlichen EU-Förderprogrammen vergeben werden, folgen jeweils eigenen Spielregeln. Dennoch gibt es Gemeinsamkeiten:
Für jedes der Finanzierungsprogramme, das von der Europäischen Kommission aufgelegt wird, sind die wesentlichen Informationen auf Merkblättern zusammenfassend und übersichtlich dargestellt. Dazu gehören unter anderem das Ziel des Programms, der Art der Finanzierung, die Bedingungen und das Verfahren für die Teilnahme sowie wichtige Fristen. Für weitergehende Informationen werden entsprechenden Webseiten angeboten.
Allgemeine Informationen zu den EU-Fördermöglichkeiten
Europäische Strukturpolitik
Die Europäische Strukturpolitik ist einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union, auf den über ein Drittel der EU-Haushaltsmittel entfällt. Sie zielt gemäß Art. 158 EG-Vertrag darauf ab, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Union zu stärken und insbesondere die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen in den 27 EU-Mitgliedstaaten durch gezielte Maßnahmen unter Einsatz der Strukturfonds zu verringern.
Bei den Strukturfonds handelt es sich um die finanziellen Instrumente der Strukturpolitik zur Erreichung strukturpolitischer Ziele. Die Förderung erfolgt nach 3 wesentlichen Zielen: Konvergenz, Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie Europäische territoriale Zusammenarbeit. Die förderwürdigen Regionen werden diesen Zielen zugeordnet. Diese Regionen können Mittel zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme erhalten. Es gibt 2 Strukturfonds:
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen. Mit EFRE-Mitteln können öffentliche und private Investitionen gefördert werden, um zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte beizutragen. Schwerpunkte sind u. a. Forschung, Innovation, Umweltschutz, Risikoverhütung und Infrastrukturen.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird im Einklang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie durchgeführt und hat 4 Schwerpunkte: Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen, Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, Förderung der sozialen Eingliederung und die Förderung von Partnerschaften für Reformvorhaben.
Strukturfonds funktionieren nach dem Prinzip der Kofinanzierung: Zur Finanzierung der geförderten Projekte müssen stets öffentliche Mittel des betreffenden Landes beigesteuert werden. Außerdem ist das sog. Additionalitätsprinzip zu beachten: Die EU-Förderung erfolgt zusätzlich zu der Unterstützung der Mitgliedstaaten und darf diese nicht ersetzen.
Im Juli 2006 wurden fünf Verordnungen als rechtliche Grundlage der Strukturpolitik angenommen:
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/newregl0713_de.htm
Die Europäische Kommission hat Vorschriften zur Einschränkung der Regionalbeihilfen erlassen:
http://ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/regional/
Überblick zur Förderperiode 2007 – 2013 in Thüringen
In der Förderperiode 2007-2013 stehen insgesamt 308 Mrd. € Strukturfondsmittel zur Verfügung. Deutschland erhält davon 23,45 Mrd. € und Thüringen ca. 2,1 Mrd. €. Ein mehrstufiges Verfahren führt zur Förderung vor Ort. Die Strategischen Kohäsionsleitlinien der EU geben konkrete Bereiche zum Einsatz der Strukturfonds vor. Auf dieser Grundlage entwickelt jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Strategischen Rahmenplan. Thüringen, das unter das Ziel „Konvergenz“ fällt, leitet daraus die Schwerpunkte für seine Operationellen Programme ab. Jedes Operationelle Programm (OP) wird nur aus einem Fonds finanziert. Thüringen hat demzufolge ein OP EFRE (EU-Mittel: 1.477,7 Mio. €) und ein OP ESF (EU-Mittel: 629,0 Mio. €).
Thüringer Ansprechpartnerin für den Einsatz der Strukturfonds: Dr. Sabine Awe, Referatsleiterin im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Siehe auch:
http://www.thueringen.de/de/tmwta/strukturfonds/eu/
Die Förderung im „Ländlichen Raum“ erfolgt nun über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), der außerhalb der Strukturfonds EFRE und ESF wirksam wird. Thüringen hat ein Entwicklungsprogramm unter dem Titel „FörderInitiative ländliche Entwicklung in Thüringen“ (FILET) erarbeitet, das aus dem ELER (EU-Mittel: 692,7 Mio. €) finanziert wird.
Thüringer Ansprechpartner für den ELER: Wilm Dühring, Referatsleiter im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.
Siehe auch:
http://www.thueringen.de/de/tmlnu/themen/lawi/entwplan07-13/content.html