Freistaat Thüringen Europäisches Informations-Zentrum Thüringen

Inhalt

Der Vertrag von Lissabon

Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs in Lissabon den Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Der „Vertrag von Lissabon“ soll der Europäischen Union eine neue Rechtsordnung geben. Er stärkt die demokratischen Grundlagen der erweiterten Union und wird es ihr erleichtern, auf die Herausforderungen der Zukunft effizient und effektiv zu reagieren.

Der Weg zu dieser Vertragsreform verläuft nicht ohne Hindernisse. Bereits im Herbst 2004 hatte sich der Europäische Rat mit dem Europäischen Verfassungsvertrag auf einen neuen Grundlagenvertrag geeinigt. Dieser erwies sich nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden im Frühsommer 2005 als nicht mehr durchsetzbar. Die Idee eines umfassenden Verfassungsvertrages wurde aufgegeben, seine inhaltliche Substanz jedoch als Grundlage der Vertragsreform gewahrt. Die Staats- und Regierungschefs verständigten sich am 23. Juni 2007, die entsprechenden Neuerungen des Verfassungsvertrages in die bestehenden Verträge zu übertragen.

Zu den  zentralen Neuerungen, die aus dem Verfassungsvertrag übernommen werden, zählen insbesondere die Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte der Union, die Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments und die Einführung eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, eine klarere Kompetenzaufteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, eine Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, ein neuer Modus zur Berechnung der qualifizierten Mehrheit im Ministerrat (ab 2014) sowie die Einführung eines gewählten Präsidenten des Europäischen Rates.

Die deutschen Länder begrüßen insbesondere die Bewahrung der für die Regionen und Kommunen mit dem Verfassungsvertrag erreichten Fortschritte ( BR-Drucksache 928/07 (Beschluss)): Erstmals erhalten die nationalen Parlamente, in Deutschland Bundestag und Bundesrat, die Möglichkeit, geplanten und bestehenden Regelungen wegen eines Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzips entgegenzuwirken.

Bis zu den Europawahlen am 7. Juni 2009 führte die parlamentarische Ratifizierung in 26 Mitgliedstaaten zu einem deutlichen Votum für den Vertragstext. Die irischen Wähler, die als einzige aufgefordert waren, in einem Referendum über den Vertrag zu entscheiden, erteilten am 12. Juni 2008 mit ihrem „Nein“ dem europäischen Reformoptimismus einen deutlichen Dämpfer. Der Europäische Rat sprach sich am 19./20. Juni 2008 dafür aus, dessen ungeachtet die Ratifizierungsverfahren in den verbleibenden Ländern fortzuführen. Am 2. Oktober 2009 werden die Iren ein weiteres Mal über den Vertragstext entscheiden können, der in Form eines Zusatzprotokolls nunmehr spezielle Zugeständnisse im Form klärender Vertragsauslegungen enthält.

Auch in Tschechien und Polen ist das parlamentarische Ratifizierungsverfahren abgeschlossen. Obwohl das tschechische Verfassungsgericht bereits grünes Licht für den Reformvertrag gegeben hat, steht eine Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten derzeit noch aus. Der polnische Staatspräsident hatte bereits nach dem irischen Referendum erklärt, die Ratifizierungsurkunde vorerst nicht zu unterschreiben.
In Deutschland konnte das parlamentarische Verfahren mit der zweiten Lesung im Bundesrat am 23. Mai 2008 beendet werden. Aufgrund anhängiger Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nahm Bundespräsident Horst Köhler jedoch von einer Unterzeichnung der Ratifizierungsurkunde Abstand. Am 30. Juni 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon für verfassungsgemäß. Das eindeutige „Ja“ zum Vertrag von Lissabon stellte das Gericht allerdings unter den Vorbehalt, dass die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat an der Fortentwicklung des europäischen Rechts gestärkt werden. Dazu ist das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und Bundesrates in Angelegenheiten der EU, das sogenannte „Begleitgesetz“, vor der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu ändern. Der neue Gesetzentwurf wird derzeit zwischen Bundestag und den Ländern mit dem Ziel der abschließenden Beschlussfassung im Bundesrat am 18. September 2009 verhandelt.
Thüringen hat sich in Anbetracht der Vorteile, die der Vertrag von Lissabon für die nationalen Parlamente und die Handlungsfähigkeit der EU bringt, im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens deutlich für den Vertrag von Lissabon ausgesprochen. Die Landesregierung begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009, das eine deutliche Erweiterung der Befugnisse von Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten zur Folge haben wird.

Icon externer Link Vollständiger Wortlaut des Vertrages von Lissabon

Icon externer Link Konsolidierte Fassung des Vertrages von Lissabon
erstellt an der Universität Leipzig

Icon externer Link Denkschrift der Bundesregierung zum Vertrag von Lissabon

Icon externer Link Europäischer Rat (Brüssel) 21. - 23. Juni 2007
Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 20. Juli 2007

Icon externer Link Vertrag über eine Verfassung für Europa

Icon externer Link Sarah Seeger/Janis A. Emmanouilidis
Die Reform nimmt Gestalt an. Analysen und Bewertung des EU-Verfassungsgipfels, in: Centrum für angewandte Politikforschung/Bertelsmann Forschungsgruppe Politik (Hrsg.): Bilanz der deutschen Ratspräsidentschaft, CAP Analyse Ausgabe 6, Juli 2007

Icon externer Link Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union, 6. Juli 2007