
Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs in Lissabon den
Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Der „Vertrag von Lissabon“ soll der Europäischen Union eine neue Rechtsordnung geben. Er stärkt die demokratischen Grundlagen der erweiterten Union und wird es ihr erleichtern, auf die Herausforderungen der Zukunft effizient und effektiv zu reagieren.
Der Weg zu dieser Vertragsreform verläuft nicht ohne Hindernisse. Bereits im Herbst 2004 hatte sich der Europäische Rat mit dem Europäischen Verfassungsvertrag auf einen neuen Grundlagenvertrag geeinigt. Dieser erwies sich nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden im Frühsommer 2005 als nicht mehr durchsetzbar. Die Idee eines umfassenden Verfassungsvertrages wurde aufgegeben, seine inhaltliche Substanz jedoch als Grundlage der Vertragsreform gewahrt. Die Staats- und Regierungschefs verständigten sich am 23. Juni 2007, die entsprechenden Neuerungen des Verfassungsvertrages in die bestehenden Verträge zu übertragen.
Zu den
zentralen Neuerungen, die aus dem Verfassungsvertrag übernommen werden, zählen insbesondere die Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte der Union, die Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments und die Einführung eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, eine klarere Kompetenzaufteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, eine Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, ein neuer Modus zur Berechnung der qualifizierten Mehrheit im Ministerrat (ab 2014) sowie die Einführung eines gewählten Präsidenten des Europäischen Rates.
Die deutschen Länder begrüßen insbesondere die Bewahrung der für die Regionen und Kommunen mit dem Verfassungsvertrag erreichten Fortschritte (
BR-Drucksache 928/07 (Beschluss)): Erstmals erhalten die nationalen Parlamente, in Deutschland Bundestag und Bundesrat, die Möglichkeit, geplanten und bestehenden Regelungen wegen eines Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzips entgegenzuwirken.
Bis zu den Europawahlen am 7. Juni 2009 führte die parlamentarische
Ratifizierung in 26 Mitgliedstaaten zu einem deutlichen Votum für den Vertragstext. Die irischen Wähler, die als einzige aufgefordert waren, in einem Referendum über den Vertrag zu entscheiden, erteilten am 12. Juni 2008 mit ihrem „Nein“ dem europäischen Reformoptimismus einen deutlichen Dämpfer. Der Europäische Rat sprach sich am 19./20. Juni 2008 dafür aus, dessen ungeachtet die Ratifizierungsverfahren in den verbleibenden Ländern fortzuführen. Am 2. Oktober 2009 werden die Iren ein weiteres Mal über den Vertragstext entscheiden können, der in Form eines Zusatzprotokolls nunmehr spezielle Zugeständnisse im Form klärender Vertragsauslegungen enthält.
Vollständiger Wortlaut des Vertrages von Lissabon
Konsolidierte Fassung des Vertrages von Lissabon
erstellt an der Universität Leipzig
Denkschrift der Bundesregierung zum Vertrag von Lissabon
Europäischer Rat (Brüssel) 21. - 23. Juni 2007
Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 20. Juli 2007
Vertrag über eine Verfassung für Europa
Sarah Seeger/Janis A. Emmanouilidis
Die Reform nimmt Gestalt an. Analysen und Bewertung des EU-Verfassungsgipfels, in: Centrum für angewandte Politikforschung/Bertelsmann Forschungsgruppe Politik (Hrsg.): Bilanz der deutschen Ratspräsidentschaft, CAP Analyse Ausgabe 6, Juli 2007
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union, 6. Juli 2007