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Zukunft der EU-Strukturpolitik

Ziel der Strukturpolitik ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammen-halt zwischen allen europäischen Regionen zu fördern. Sie ist als ein Grundanliegen im Vertrag der Europäischen Gemeinschaft im Artikel 158 verankert. Die aktive Mitgestaltung der EU-Strukturpolitik hat für die Thüringer Landesregierung eine hohe Priorität. Die umfangreichen Mittel der EU-Strukturfonds dienen der Kofinanzierung wichtiger wirtschaftlicher und beschäftigungspolitischer Maßnahmen der Landespolitik. In der Förderperiode 2007 - 2013 erhält Thüringen insgesamt 2,1 Milliarden Euro aus Brüssel. Diese Mittel fließen nach den Schwerpunkten der Thüringer Operationellen Programme für den Europäischen Regionalfonds (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) in die Fördertöpfe des Freistaats Thüringen ein. Mit der neuen Förderperiode wurde ein neues Instrument eingeführt: der "Nationale Strategische Rahmenplan" (NSRP) . Dieser Plan soll dafür sorgen, dass die nationale Förderung durch die EU-Strukturfonds mit den strategischen Zielen und Prioritäten der EU-Kohäsionspolitik übereinstimmt.
 
Wie die EU-Kohäsionspolitik nach 2013 aussehen soll, ist bereits Gegenstand einer intensiven Debatte in Brüssel und den EU-Mitgliedstaaten. Die Eckpfeiler einer Reform der Strukturpolitik haben daher Bund und Länder im Januar 2008 in einer gemeinsamen Stellungnahme zum 4. Kohäsionsbericht skizziert. Für Herbst 2010 plant die Kommission die Veröffentlichung des 5. Kohäsionsberichts, mit dem erstmals konkrete inhaltliche Vorstellungen der Kommission zur künftigen Kohäsionspolitik zur Diskussion stehen werden.
 
Thüringen und die ostdeutschen Länder sind von der Debatte um die Ausgestaltung der Kohäsionspolitik nach 2013 in besonderem Maße betroffen. Nach den aktuellen Zahlen liegen alle ostdeutschen Regionen bereits über dem geltenden Schwellenwert von 75% des durchschnittlichen EU-BIP pro Kopf für die höchste Förderkategorie, so dass dieser Status in der Förderperiode nach 2013 voraussichtlich nicht beibehalten werden kann. Es bestehen jedoch gemeinsame Interessen einer angemessenen Anschlussregelung, die die Ministerpräsidenten im Juni 2009 formuliert haben. Im November 2009 werden sich die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder erneut mit der konkreten Ausgestaltung der Übergangsregelungen befassen. Thüringen strebt dabei nach vernünftigen Möglichkeiten zur Fortführung gezielter Fördermaßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik.
 

Die Zukunft der EU-Strukturpolitik wird allerdings nicht nur durch die Höhe der Fördermittel geprägt. Ein wichtiger Aspekt ist auch das EU-Wettbewerbsrecht, das den Umfang und den Inhalt der strukturpolitischen Hilfen an die Unternehmen regelt. Die ostdeutschen Länder erwarten hier akzeptable Regelungen, die das Fördergefälle und den Subventionswettlauf mit den Regionen in den neuen EU-Mitgliedstaaten begrenzen.