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Seit dem 01. September 2009 werden wieder Anwärter im mittleren Justizdienst ausgebildet. Die Ausbildung beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungspraktikum in einem der
Thüringer Ausbildungsgerichte. Mit Wirkung zum 01.09. werden die Justizsekretäranwärter/innen in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt.
Die Ausbildung wird nach der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Justizdienst (ThürAPOmJD) durchgeführt.
Allgemeine Informationen zur Laufbahn des mittleren Justizdienstes finden Sie
hier.