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Neben der Ausbildung nimmt auch die Fortbildung der Landesbediensteten einen breiten Raum ein. Vor dem Hintergrund der auch für die Verwaltung immer deutlicher werdenden Notwendigkeit "lebenslangen Lernens" gewinnt dieser zusätzliche Bildungsauftrag unserer Einrichtung eine immer größere Bedeutung.
In den ersten Jahren nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit stand auch in Thüringen die Grund- und Aufbauschulung der Verwaltungsbediensteten ohne Regelausbildung nach bundesdeutschem Recht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Diesem ersten Schritt folgte dann speziell für die Bediensteten der Steuer- und der allgemeinen Finanzverwaltung ab 1994 die erweiterte Fortbildung in den so genannten A-B-C-Lehrgängen.
| A-Lehrgänge | für Bedienstete der Steuerverwaltung in Funktionen des gehobenen Dienstes mit insgesamt 960 Lehrveranstaltungsstunden | |||
| B-Lehrgänge | für Bedienstete der Steuerverwaltung in Funktionen des mittleren Dienstes mit insgesamt 480 Lehrveranstaltungsstunden | |||
| C-Lehrgänge | für Bedienstete der allgemeinen Finanzverwaltung in Funktionen des gehobenen Dienstes mit insgesamt 960 Lehrveranstaltungsstunden |
Schon der zeitliche Umfang dieser Lehrgänge, die mit entsprechenden Unterbrechungen auf insgesamt 32 bzw. 16 Wochen verteilt wurden, die dabei geforderten schriftlichen Leistungsnachweise und die abschließende Leistungsbeurteilung verdeutlichen, dass es sich hierbei - im Übrigen auch aus Gründen der Chancengleichheit aller Bediensteten - um eine der besonderen Übergangssituation der neuen Bundesländer entsprechende ausbildungsähnliche Fortbildung handelt.
Ab dem 2. Halbjahr 2003 wurden Fortbildungsveranstaltungen für diejenigen Bediensteten angeboten, die von den Staatlichen Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen (StARoV) in die Steuerverwaltung wechseln, so genannte D-Lehrgänge für den gehobenen und mittleren Dienst.
Im Zusammenwirken mit anderen Dienststellen finden im BZ Gotha ständig weitere Fortbildungsveranstaltungen (Anpassungsfortbildung) statt, z. B.