
Gemäß § 19, Abs. 2 VOL/A 2009 sind die Auftraggeber bei erteilten Aufträgen im Rahmen von Beschränkten Ausschreibungen gemäß § 3, Abs. 1, S. 2 VOL/A oder Freihändigen Vergaben gemäß § 3, Abs. 1, S. 3 VOL/A mit einem Auftragswert ab 25.000 € netto zur Veröffentlichung folgender Angaben verpflichtet:
Nachstehend erhalten Sie Informationen für die durch das BZ Gotha vergebenen Aufträge nach § 3, Abs. 1, S. 3 i. V. m. § 3, Abs. 5 VOL/A.
Zurzeit liegen keine Aufträge vor.