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Tätigkeitsberichte

Gemäß § 5 des Thüringer Gesetzes über den Bürgerbeauftragten (Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG) erstattet die Bürgerbeauftragte dem Landtag bis zum 31. März eines jeden Jahres einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr.


Unter den links angezeigten Jahreszahlen finden Sie die Tätigkeitsberichte, die seit dem Bestehen der Dienststelle vorgelegt wurden.