Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

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Hilfe für blinde Menschen in Thüringen

Achtung! Neuregelung ab 01.01.2008

Icon interner Link Pressemitteilung vom 23. November 2007

Der Thüringer Landtag hat am 14. Dezember die Neuregelungen beim Thüringer Blindengeld beschlossen, die in wesentlichen Teilen am 01. 01. 2008 in Kraft getreten sind.

Zuständig für die Auszahlung des Thüringer Blindengeldes sind bis zum 30. April 2008 die drei Versorgungsämter in Erfurt, Gera und Suhl.

Die Versorgungsämter haben im November 2007 von sich aus diejenigen blinden Menschen angeschrieben, die bis zum 31.12.2005 Blindengeld erhalten haben und derzeit keine Blindenhilfe erhalten, und ihnen bereits die notwendigen Informationen und Antragsformulare zugesandt.

Neue Antragsteller, d.h. diejenigen, die vor dem 31.12.2005 noch kein Blindengeld erhalten haben, können sich die notwendigen Informationen und Formulare auch auf der barrierefreien Internetseite des Thüringer Landesamtes für Soziales und Familie aufrufen.

Download-Icon Schreiben Neuregelungen ab 2008
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Blindengeld
Seiten des Landesamtes für Soziales und Familie zum Blindengeld



Neubekanntmachung des Thüringer Blindengeldgesetzes
vom 9. März 2006

(Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 5/2006)


 Thüringer Blindengeldgesetz (gültig bis 31. 12. 2007)
(PDF-Datei zum Download - Größe: 201928 Byte)



Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes
vom 28. Dezember 2007

(Auszug aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 13/2007)


 Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes (Artikel 8 und 25)
(PDF-Datei zum Download - Größe: 154502 Byte)



Die Mitarbeiter Ihres Versorgungsamtes stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

 Versorgungsämter
(PDF-Datei zum Download - Größe: 26735 Byte)