Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Inhalt

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Herzlich willkommen!

Das Amt des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ist noch jung. Es wurde im August 2004 mit der Absicht geschaffen, den Menschen mit Behinderungen im Freistaat einen Ansprechpartner und einen Anwalt ihrer Interessen zur Seite zu stellen.

In diesem Sinne möchte ich meine Aufgabe gestalten: Für die Menschen da sein, die Anliegen Behinderter innerhalb der Thüringer Landesregierung, aber auch in der Öffentlichkeit zur Geltung bringen und konkrete Verbesserungen erreichen.

Ein wichtiges Vorhaben war das Landesgleichstellungsgesetz. Das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) wurde am 23. Dezember 2005 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 17 veröffentlicht und trat mit der Bekanntmachung in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet die Behörden in Thüringen umfassend zum Abbau von Benachteiligungen von behinderten Menschen und zum Ergreifen vielfältiger Maßnahmen, die die Situation behinderter Menschen im Alltag erheblich verbessern.

Aus eigener Erfahrung weiß ich um die Probleme, die Behinderungen mit sich bringen können. Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass Probleme mit Augenmaß und Engagement zu lösen sind. Gemeinsam mit den Betroffenen werde ich meine Aufgabe angehen!

Ihr

Dr. Paul Brockhausen