Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Ausländerbeauftragte der Thüringer Landesregierung

Inhalt

Ausländer in Thüringen

Zur Situation

Die öffentliche Wahrnehmung in Deutschland versteht unter Ausländer Personen, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als ethnisch fremd angesehen werden. Viele Einwanderer sind jedoch inzwischen deutsche Staatsbürger. Ausländer hingegen ist, wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der ethnische Hintergrund ist unbeachtlich.

Ausländer (Legaldefinition nach § 2 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz): Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Deutscher (Definition nach Artikel 116 Grundgesetz): Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Die Erkenntnis, dass sich die Bundesrepublik Deutschland mehr und mehr zu einer poly-ethnischen Gesellschaft entwickelt, ist vor allem in den fünf neuen Ländern, dem Gebiet der ehemaligen DDR, noch wenig verbreitet. Das wirkt sich auf die Einstellungen der Thüringer Bevölkerung Ausländern gegenüber aus. Der Thüringen Monitor, eine seit dem Jahr 2000 alljährlich erarbeitete sozialwissenschaftliche Studie zur politischen Kultur in Thüringen, weist regelmäßig erhebliche Fremdheits- und Abgrenzungsgefühle in den Einstellungen der Thüringer Bevölkerung Ausländern gegenüber nach. Die Ursachen dafür dürften in der geringen Zahl der in Thüringen lebenden Ausländer und, damit verbunden, in den eingeschränkten Möglichkeiten, mit Immigranten Alltagskontakte zu pflegen, zu suchen sein. Ferner wirkt noch immer die Abschottungspolitik des SED-Regimes der DDR nach, das bis zur friedlichen Revolution von 1989 äußere Einflüsse mit allen Mitteln von der DDR-Bevölkerung fernzuhalten suchte. In den alten Ländern der Bundesrepublik hingegen gehören Menschen fremdethnischer Abstammung als Mitschüler, Arbeitskollegen, als Kommilitonen, Nachbarn und Freunde vergleichsweise unkompliziert zum Erfahrungshorizont der alteingesessenen Bevölkerung.

Einen Einblick in das Ergebnis des Thüringen Monitors vermitteln die Tabellen 1 bis 3. Danach haben Überfremdungsängste und Abgrenzungsbestrebungen in den letzten Jahren noch eher zu- als abgenommen:

Tabelle 1: Stimmen Sie der Aussage zu, die Bundesrepublik ist durch die vielen Ausländer in einem gefährlichem Maße überfremdet?
Jahr
Zahl dert Befragten
stimme voll und ganz zu %
stimme überwiegend %
lehne eher ab %
lehne völlig ab %
k.A.*  %
2001    600 21  28  29  21 
2002  1000  26  29  30  14 
2003  1000  25  30  25  18 
2004  1000  26  30  28  15 

  Quelle: Thüringer Monitor

Tabelle 2: Stimmen Sie der Aussage zu, Ausländer sollen grundsätzlich ihre Ehepartner unter eigenen Landsleuten auswählen?
Jahr
Zahl der Befragten
stimme voll und ganz zu %
stimme überwiegend %
lehne eher ab %
lehne völlig ab %
k.A.* %
2001    600 8 12  24  54 
2002  1000 11 14 30  43 
2003  1000 11 14 26  48 
2004 1000 11 12 27  47 3

 Quelle: Thüringer Monitor

Tabelle 3: Stimmen Sie der Aussage zu, die Ausländer kommen nur hierher, um unseren Sozialstaat auszunutzen?
Jahr
Zahl der Befragten
stimme voll und ganz zu %
stimme überwiegend %
lehne eher ab %
lehne völlig ab %
k.A.* %
2001    600  13  32  34  20 
2002  1000  18  30  35  14 
2003  1000  19  34  32  12 
2004  1000  20  36  30  12 

 Quelle: Thüringer Monitor

* k.A. = weiß nicht, keine Angaben

Während der Ausländeranteil in den alten Ländern der Bundesrepublik bei etwa 8 Prozent der Bevölkerung liegt und in manchen städtischen Ballungsgebieten mehr als 20 Prozent erreicht, liegt er in Thüringen (wie auf dem Gebiet der ehemaligen DDR insgesamt) bei weniger als zwei Prozent. Insgesamt leben in Deutschland knapp 7 Millionen Ausländer. Dabei machen die türkischen Staatsangehörigen mit etwa 1,8 Mill. den größten Anteil aus. In Thüringen hingegen lebten in 2004 lediglich 33.529 Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit - darunter sowohl EU-Bürger, die in der gesamten Europäischen Union Freizügigkeit genießen, als auch Bürger anderer Staaten – alles in allem Staatsangehörige aus 150 Herkunftsländern. Ferner sind in der Zahl unterschiedlichste Personengruppen enthalten: Arbeitsimmigranten, ausländische Studenten, ausländische Familienangehörige deutschstämmiger Spätaussiedler, jüdische Immigranten aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, Flüchtlinge und Asylbewerber. Knapp 1500 Personen sind ausreisepflichtig, werden aber wegen der aus unterschiedlichsten Gründen nicht durchsetzbaren Abschiebungen geduldet. Die mit 3154 Personen in Thüringen am stärksten vertretene ethnische Gruppe bilden die Vietnamesen – auch das eine Nachwirkung der DDR. Bis 1990 arbeiteten rund 60.000 Vietnamesen als so genannte Vertragsarbeiter mit Fünfjahresverträgen in den staatlichen Betrieben der DDR. Der überwiegende Teil von ihnen ist nach 1990 nach Vietnam zurückgekehrt.

Eine Übersicht über die Entwicklung der Ausländerzahlen in Thüringen geht aus folgender Tabelle hervor:

Tabelle 4: Ausländer in Thüringen
Jahr
1993
1995
1997
1999
2001
2003
2004
2005
2006
2007
2008
gemeldete Ausländer
21728 26739 30983 31695 33390 34678 33529 33350 32866 33212 33194

Quelle: Ausländerzentralregister, Stichtag jeweils 31. Dezember

Aus obiger Tabelle wird deutlich, dass die Zahl der Ausländer in Thüringen von 1993 bis 2003 von Jahr zu Jahr um einige hundert Personen zunahm, in 2004 hingegen erstmals um mehr als 1.000 Personen zurückging. Grund dafür ist, dass seit 2003 in der Bundesrepublik ein spürbarer Rückgang der Asylsuchenden zu verzeichnen ist. Da Asylbewerber von Amts wegen auf ganz Deutschland verteilt werden, wirkt sich der Rückgang auch auf Thüringen aus. Dem Land Thüringen werden 3,3 % aller nach Deutschland kommenden Asylbewerber zugewiesen. Die Ursache für die zurückgegangene Einreise von Asylbewerbern dürfte in verschiedenen Asylrechtsänderungen zu finden sein, denen zufolge Asylsuchende ihren Asylantrag in dem als verfolgungssicher geltenden Land zu stellen haben, das sie als erstes erreichen. Da die Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von demokratischen Staaten umgeben ist, die auch die Genfer Flüchtlingskonvention einhalten, können Asylsuchende auf dem Landweg die Bundesrepublik nicht mehr erreichen, ohne zu riskieren, in einen Transitstaat zurückgeschoben zu werden.

Auf Grund der Rechtsweg-Garantie dauern Asylverfahren in der Regel mehrere Jahre. Asylbewerberfamilien zogen in der Vergangenheit häufig ihren Aufenthalt noch dadurch in die Länge, dass sie für ihre unmündigen Kinder sukzessive Asylanträge stellen. Das wird in Zukunft auf Grund einer Rechtsänderung nicht mehr möglich sein. In dieser Zeit leben Asylbewerber, vom Integrationsaspekt aus gesehen, in einem Dauerprovisorium. Sie sind in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Das ist vor allem für Familien mit Kindern belastend. Erst seit kurzem besteht in Thüringen für Asylbewerberkinder die allgemeine Schulpflicht. Sie wurde erst nach Überwindung erheblicher Widerstände innerhalb der Regierungsfraktion eingeführt. Asylbewerber werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Leistungen zum Lebensunterhalt versorgt, die um etwa 20 Prozent geringer ausfallen als die für Deutsche geltenden Sozialleistungen. Im ersten Jahr ihres Aufenthaltes dürfen Asylbewerber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Danach können sie sich um einen Arbeitsplatz bemühen. Allerdings benötigen sie eine Arbeitserlaubnis. Diese erhalten sie jedoch nur, wenn für den konkreten Arbeitsplatz kein deutscher Bewerber und kein EU-Bürger zur Verfügung stehen. Die Arbeitslosenquote schwankt in Thüringen zwischen 16 und 18 Prozent (in einigen Landkreisen bis zu 20 Prozent). Bei den Ausländern ist die Arbeitslosenquote ungefähr stets doppelt so hoch wie in der einheimischen Bevölkerung. Das gilt auch für die Länder der alten Bundesrepublik, wo die Arbeitslosenquote im Allgemeinen geringer ausfällt.

Kennzeichnend für Thüringen ist, dass trotz der geringen Zahl der Anteil der Ausländer, die nicht über einen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel verfügen, bei knapp 25 % liegt. Für diesen Personenkreis gibt es logischerweise keine staatlichen Integrationshilfen. Letztere können nur von Ausländern in Anspruch genommen werden, die über einen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel verfügen. Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetz wurden so genannte Integrationskurse eingeführt. Sie bestehen aus 600 Deutsch-Unterrichtsstunden und 30 Stunden Landeskunde bzw. politische Bildung. An den Kursen können erwachsene Ausländer teilnehmen, denen erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Kurse werden subventioniert und kosten für den Teilnehmer 1,00 € pro Unterrichtsstunde. Mittellose Ausländer können von den Kosten befreit werden. Für die Organisation und Finanzierung der Integrationskurse ist der Bund (nicht das Land Thüringen) zuständig. Die Aufgaben werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg durchgeführt, das in den Ländern Außenstellen unterhält. Die Außenstelle Thüringen hat ihren Sitz in Jena. Die freien Träger der Wohlfahrtpflege unterhalten Migrations-erstberatungsstellen, die ebenfalls vom Bund finanziert werden. Dabei handelt es sich um Beratungsstellen, die den Immigranten den Zugang zu den Integrationskursen ebnen und mit ihnen einen Integrationsplan ausarbeiten sollen. Ferner finanziert der Bund so genannte Jugendmigrationsdienste. Diese ebenfalls von Sozialverbänden betriebenen Stellen bieten jugendlichen Immigranten über die Beratung hinaus auch berufsfördernde Hilfen, ergänzende Sprachförderung und Möglichkeiten der gemeinsamen Freizeitgestaltung an. Ferner fördert der Bund mit dem Projekt „Integration durch Sport“ den Freizeitsport von Immigranten.

Das Land Thüringen unterstützt die Integration von Ausländern vor allem im Schulwesen. Vom Schuljahr 2005/2006 an haben alle Schülerinnen und Schüler, bei denen Deutsch nicht die Muttersprache bzw. Herkunftssprache ist, einen Anspruch auf individuelle Förderung beim Erlernen der deutschen Sprache. Dabei ist sowohl Einzel- als auch Gruppenunterricht möglich. Die Schulen haben für jeden nichtdeutschen Schüler einen individuellen Förderplan zu erstellen. Wegen der relativ kleinen Zahl der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache ist das individuelle Eingehen auf jedes Kind möglich und sinnvoll. Für den ergänzenden Deutschunterricht werden den Schulen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. So kann künftig davon ausgegangen werden, dass in Thüringen bei normal begabten Kindern mangelnde Deutschkenntnisse und eine damit zusammenhängende Schulresignation nicht die Ursache für Bildungsversagen mit den entsprechenden negativen sozialen Folgen sein werden. Die Regelung dürfte die Chancengerechtigkeit für Immigrantenkinder deutlich verbessern.

Dem Amt der Ausländerbeauftragten obliegt eine Ombuds- und Beratungsfunktion. Jeder Ausländer, der in Thüringen seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, kann sich in seinen persönlichen Anliegen hierhin wenden. In den meisten Fällen geht es dabei um die Klärung aufenthaltsrechtlicher, aber auch sozialrechtlicher Fragen. Ähnliche Aufgaben haben die Ausländerbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen, die allerdings nicht flächendeckend vorhanden sind. Ferner wird durch die Thüringer Ausländerbeauftragte die Projektarbeit von Vereinen finanziell unterstützt, die sich der Förderung des Miteinanders von Einheimischen und Immigranten widmen. Dabei kann es sich um Projekte der Soziokultur, der politischen Bildung, des Sports, der Folklore oder anderer Formen des gegenseitigen Kennenlernens handeln. Schließlich fördert die Ausländerbeauftragte die Integration durch gezielte Informationsarbeit und besondere Veranstaltungen, in denen Immigranten über ihre Rechte und Pflichten aufklärt, der migrationspolitische Diskurs anregt und unter der einheimischen Bevölkerung aufklärend für Akzeptanz geworben wird. Die umfangreiche Publikationsliste der Ausländerbeauftragten findet sich in der Internetpräsentation des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit.

Die Lage in Thüringen wird in zunehmendem Maße durch die sich verschärfende demographische Entwicklung bestimmt. Bereits seit 1988 nimmt die Einwohnerzahl in Thüringen von Jahr zu Jahr ab. Zwischen 1990 Und 2003 ging die Einwohnerzahl in Thüringen von 2,61 Mill. auf 2,37 Mill. zurück. Hauptursache dafür ist die zu geringe Geburtenrate im Verhältnis zu den Todesfällen. Vor allem der Verlust an jungen Menschen ist dramatisch. Setzt man die Zahl der 14 bis 21jährigen des Jahres 2002 als 100 % an, so ergeben Hochrechnungen, dass in der Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens im Jahre 2012 nur noch weniger als 50 %, im Extremfall (Stadt Gera) nur noch 19 % an Jugendlichen im gleichen Alter vorhanden sein werden. Seit 1997 ist auch der Migrationssaldo anhaltend negativ, d. h. es verlassen deutlich mehr Thüringer den Freistaat als hinzukommen. Bei den wegziehenden handelt es sich in der Mehrzahl um junge Menschen – vor allem junge Frauen – die in anderen Gegenden Deutschlands Arbeitsplätze annehmen oder eine Ausbildung beginnen. Der geringe Zuzug an Immigranten fällt dabei demographisch so gut wie nicht ins Gewicht. Eine gezielte Anwerbung von Immigranten aus Nicht-EU-Staaten allein aus demographischen Erwägungen ist jedoch solange nicht verantwortbar und nach den bundesrechtlichen Vorschriften auch nicht möglich, solange zahlreiche Menschen Thüringen aus Arbeitsmarktgründen verlassen müssen und die Mehrzahl potentieller (und tatsächlicher) Zuwanderer mangels Arbeitsplätzen nahezu regelmäßig in die Abhängigkeit staatlicher Alimentierung gerät. Demographie und Arbeitsmarkt liefern jeglicher Migrationspolitik eine nahezu unlösbare Aporie.

Das Ergebnis der obigen Überlegungen lässt sich in folgenden Thesen zusammenfassen:

1. Die Thüringer Bevölkerung nimmt zahlenmäßig ab. Der Saldo der natürlichen Bevölkerungsentwicklung (Geburten/Todesfälle) und der Migrationssaldo sind negativ. Der Anteil der Jugendlichen geht bis 2012 spürbar zurück.

2. Der Anteil der Ausländer an der Thüringer Bevölkerung liegt bei 1,5 %. Der Zuzug von Immigranten geht zurück.

3. Rund ein Viertel der in Thüringen gemeldeten Ausländer verfügt nicht über ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht (Asylbewerber, ausreisepflichtige geduldete Personen).

4. Ausländer sind deutlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen und in erheblich höherem Maße von Sozialleistungen abhängig als die einheimische Bevölkerung.

5. Die Einstellung der Thüringer Bevölkerung Ausländern gegenüber ist bei abstrakter Befragung eher zurückhaltend bis ablehnend. Selbstverständliche Alltagskontakte zwischen Einheimischen und Immigranten sind in Thüringen noch immer selten.

6. Die Thüringer Schulen sind verpflichtet, die Deutschkenntnisse der Immigrantenkinder individuell zu fördern. Durch aufklärende und werbende Öffentlichkeitsarbeit, durch öffentliche Veranstaltungen und die Förderung der interkulturellen Vereinsarbeit nimmt der von der Thüringer Landesregierung eingesetzte Ausländerbeauftragte Einfluss auf das gesellschaftliche Klima.

7. Die Bundesregierung fördert die Integration der Ausländer durch ein teilweise verpflichtendes Angebot für neu einreisende Nicht-EU-Ausländer, an finanziell geförderten Integrationskursen teilzunehmen.

Weitere Informationen

Icon interner Link Ausländische Bevölkerung 2010

Icon interner Link Ausländische Bevölkerung 2008

Icon interner Link Ausländische Bevölkerung 2007

Icon interner Link Ausländische Bevölkerung 2005

Icon interner Link Ausländische Bevölkerung 2004

Icon interner Link Bericht zur Lage der Ausländer 2003/04

Icon interner Link Ausländische Bevölkerung 2003

Icon interner Link Thüringer Flüchtlingsbericht 2001

Icon interner Link Kommentar zum Thüringer Flüchtlingsbericht