Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Ausländerbeauftragte der Thüringer Landesregierung

Inhalt

Die Ausländerbeauftragte und ihre Funktion

Petra Heß
Petra Heß in Burkina Faso

Seit dem 1. Oktober 2010 ist Petra Heß Ausländerbeauftragte der Thüringer Landesregierung zugeordnet dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit .

Die Arbeit der Ausländerbeauftragten entspricht dem im Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz festgeschriebenen Diskriminierungsverbot:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Der Thüringer Landtag und die Landesregierung sind dem Gemeinwohl in Thüringen verpflichtet. Das umfasst die Belange aller Einwohner: der deutschen wie der ausländischen Staatsbürger. Das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Gegenseitiges Verständnis ist zu fördern. Deutsche - Privatpersonen ebenso wie Unternehmen und Behörden - sollen über die besondere Lage von Ausländern informiert werden, um sie richtig beurteilen zu können. Wo Diskriminierung droht, ist sie zu erkennen und zu bekämpfen.

Mit der Stellung einer Beauftragten bekennt sich die Landesregierung zu diesem besonderen Aspekt des Gemeinwohls: die Förderung des sozialen Friedens zwischen Zugewanderten und Einheimischen.

Ausländer können in Deutschland nur zum Teil ihre Interessen selbst vertreten. Sie sollen ihre besonderen Rechte und Pflichten kennen. Nach dem Grundgesetz stehen ihnen die Menschenrechte, nicht aber alle Bürgerrechte zu. Diese sind üblicherweise an die Staatsangehörigkeit gekoppelt.

Deswegen kommt der Ausländerbeauftragten eine Ombudsfunktion zu: Fürsprecherin derer, die ihre Interessen nur teilweise selbst vertreten können. Die Ausländerbeauftragte ist eine Vermittlungsinstanz zwischen den Ausländern und der Thüringer Landesregierung, aber auch zwischen ausländischer und deutscher Bevölkerung.

Exekutive ausländerrechtliche Befugnisse verleiht die Beauftragung nicht!

Politische Entscheidungen sind beeinflussbar

Wenn sie Ausländer betreffen, ist die Ausländerbeauftragte zu beteiligen. Das gebietet § 7 Absatz 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen vom 31. August 2000.

Die Ausländerbeauftragte artikuliert Ausländerangelegenheiten durch Stellungnahmen und politische Empfehlungen.

Dabei ist der Rahmen für eine spezifische Ausländerpolitik des Landes durch Bundesgesetze bestimmt. Zuwanderung und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, wie auch Asylverfahren sowie Leistungsumfang für ausländische Flüchtlinge werden durch Bundesgesetze gestaltet, auf die das Land Thüringen allenfalls über den Bundesrat Einfluss nehmen kann. Das Land ist für die Durchführung der Bundesgesetze zuständig. Soweit dabei Gestaltungsspielräume bestehen - das ist zum Beispiel bei der Flüchtlingsunterbringung oder bei den Mitsprachemöglichkeiten von Ausländern in den Kommunen der Fall - wird die Ausländerbeauftragte die Belange der Ausländer zur Sprache bringen und die Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen einfordern.

Die Ausländerbeauftragte ist auch Mitglied der Härtefallkommission und des Integrationsbeirats in Thüringen. Beide Gremien agieren allerdings unter der Federführung des Thüringer Innenministeriums, so dass auch hierbei die Funktion der Ausländerbeauftragten vorwiegend eine beratende ist.

Das weitgehend gleichberechtigte Zusammenleben aller - deutschen wie ausländischen - Einwohner Thüringens ist das politische Ziel.