
Inhalt
Projektförderung
Vergabe von Zuwendungen
- Zuwendungen aus dem Fördermittelhaushalt der Ausländerbeauftragten werden nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO gewährt.
- Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Sie bezieht sich auf Vorhaben und Projekte außerhalb staatlicher Pflichtaufgaben.
- Die Förderung erfolgt in der Regel als Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung von Einzelprojekten.
- Die Ausländerbeauftragte fördert:
- Projekte, die der politischen und sozialen Integration derjenigen Ausländer dienen, die über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland verfügen;
- kulturelle Veranstaltungen und sonstige Kulturprojekte, die zum friedlichen und verständnisvollen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten in Thüringen beitragen;
- Veranstaltungen, die der Begegnung und der Kommunikation zwischen Einheimischen und Zugewanderten, einschließlich der Flüchtlinge, und der Verbesserung der Akzeptanz ethnischer Minderheiten dienen;
- Veranstaltungen von in Thüringen lebenden ethnischen Minderheiten, die die Pflege ihrer kulturellen Identität zum Ziele haben;
- Projekte ausländischer Selbsthilfegruppen;
- Veranstaltungen und Projekte deutsch-ausländischer Freundschaftsgesellschaften, die ihre Aktivitäten in Thüringen entfalten;
- die politische Bildungsarbeit für Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Thüringen haben, und für die an Ausländerfragen interessierte deutsche Bevölkerung;
- Projekte, die der Orientierungshilfe von Flüchtlingen und der Förderung der Schulbildung von Flüchtlingskindern dienen.