Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Ausländerbeauftragte der Thüringer Landesregierung

Inhalt

Aufgaben

 

Zugewanderte beraten
Jeder Ausländer, der in Thüringen seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, sowie jeder Deutsche, der von Ausländerangelegenheiten betroffen ist, kann sich an die Ausländerbeauftragte der Thüringer Landesregierung wenden.
 
Verbandsarbeit
Die Ausländerbeauftragte steht im ständigen Informationsaustausch mit bundes- oder landesweit agierenden Gremien, die sich für die Belange von Ausländern einsetzen.
 
Thüringer Vereine, die sich der Belange der Ausländer annehmen und ihre Arbeit dem immer besseren Zusammenleben von Deutschen und Ausländern widmen, werden von der Ausländerbeauftragten unterstützt und - auf Antrag - auch finanziell gefordert.
 
Projektförderung
Aus dem Haushalt der Ausländerbeauftragten werden Einzelprojekte gefördert, die einerseits der politischen und sozialen Integration der Zugewanderten mit einem verfestigten Aufenthalt in der Bundesrepublik dienen, andererseits zum friedlichen und verständnisvollen Zusammenleben und der Verbesserung der Akzeptanz ethnischer Minderheiten beitragen.
 
Aufklären und werben
Die Ausländerbeauftragte informiert Ausländerinnen und Ausländer über neue Entwicklungen im Ausländerrecht; unterrichtet die deutsche Bevölkerung über die rechtliche und soziale Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Thüringen; wirbt für Aufgeschlossenheit gegenüber Zugewanderten und interkulturellen Beziehungen.