
Jeder Ausländer, der in Thüringen seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, sowie jeder Deutsche, der von Ausländerangelegenheiten betroffen ist, kann sich schriftlich an die Ausländerbeauftragte der Thüringer Landesregierung wenden:
Die Ausländerbeauftragte beim TMSFG
Werner-Seelenbinder-Str. 6
99096 Erfurt
Internet: www.thueringen.de/de/ab
Die Ausländerbeauftragte und ihre Mitarbeiterinnen unterstützen ratsuchende Ausländerinnen und Ausländer bei der Klärung von Lebenssituationen, die mit dem Ausländerstatus zusammenhängen. Das kann auch im persönlichen Gespräch geschehen. Dabei müssen sie sich allerdings nicht zuletzt wegen der kleinen Zahl der Mitarbeiter auf die Fälle konzentrieren, die auf lokaler Ebene nicht geregelt werden können, die besonders schwierig oder von grundsätzlicher politischer Bedeutung sind.
Achtung! Das Büro der Ausländerbeauftragten hat aus zahlreichen Gründen keine festen Sprechzeiten. Gesprächstermine bitte telefonisch vereinbaren! Telefon: 0361 / 37 98 751
Für die persönlichen Anliegen der Ausländer stehen in Thüringen zunächst die Ausländerbeauftragten der Landkreise und Städte zur Verfügung, wie auch die spezialisierten Ämtern vor Ort. Es ist zweckmäßig, sich zuerst dorthin zu wenden. Ferner bieten einige Vereine und freie Träger der Wohlfahrtspflege Ausländern Sozialberatung an (im Navigationsmenü ist eine Zusammenstellung mit Adressen und - wenn vorhanden - Links der in Frage kommenden Stellen erarbeitet).
Übrigens: Während Behördenmitarbeiter Kenntnisse, die sie über Ausländer erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen anderen Behörden mitteilen müssen, genießen die Beratungsgespräche der Ausländerbeauftragten Vertrauensschutz. ("Thüringer Verordnung über die Einschränkung der Mitteilungspflicht des Ausländerbeauftragten der Landesregierung und der Ausländerbeauftragten der Landkreise und Gemeinden").
Was Asylbewerber wissen sollten:
Weder die Thüringer Landesregierung noch die Ausländerbeauftragte haben Einfluss auf das Anerkennungsverfahren als Asylberechtigter. Der Asylantrag ist bei einer Bundesbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de), zu stellen. Von der Ausländerbeauftragten können Sie Hinweise zum Ablauf des Asylverfahrens erhalten. Hinweise in zahlreichen Sprachen liegen auch bei den Sozialbetreuern in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber vor.
Informationsportal "Berufliche Anerkennung"
„Global Competences“ - Ein Angebot der "Tür an Tür Integrationsprojekte" gGmbH mit Informationen zu den geregelten Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen in Deutschland
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
Ein Angebot der Jugendmigrationsdienste (JMD) zur Beratung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische Laufbahn fortsetzen möchten