
Internationales Symposium "Migration im Zuge der EU-Erweiterung und Globalisierung: Herausforderungen und Chancen für die Europäische Union"
Wie sind Integration und Demokratiesystem bei Migranten umsetzbar?
Meine Damen und Herren,
Ausländer in Thüringen
Jahr / gemeldete Ausländer
1993 / 21.728
1994 / 22.923
1995 / 26.739
1996 / 29.026
1997 / 30.983
1998 / 31.327
1999 / 31.695
2000 / 32.134
2001 / 33.390
2002 / 34.113
2003 / 34.678
2004 / 33.529
2005 / 33.367
Quelle: Ausländerzentralregister; Stichtag: jeweils 31. Dezember
In dem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Bevölkerung in Thüringen in den letzten fünfzehn Jahren von 2,6 Mill. auf die oben genannte Zahl von 2,35 Mill. Einwohner zurückgegangen ist. Um das zu veranschaulichen: Bitte stellen Sie sich die Landeshauptstadt Erfurt und die Klassikerstadt Weimar als Geisterstädte ohne Menschen vor, dann haben Sie eine annähernd genaue Vorstellung vom Bevölkerungsverlust der letzten fünfzehn Jahre in Thüringen. Legt man den Migrationssaldo zu Grunde, ist Thüringen seit etwa 1997 ein Auswanderungsland. Die Zu- und Fortzüge von nichtdeutschen Immigranten könnte man dabei unter statistischen und demographischen Gesichtspunkten als vernachlässigbare Größe ansehen, würde es sich nicht in jedem Einzelfall um persönliche, teilweise dramatische Lebensschicksale handeln. Freilich bleibt zu berücksichtigen, dass sich integrationspolitisches Denken und Handeln nicht allein auf eine Region konzentrieren darf, sondern die Lage in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt im Blick behalten muss – eine Lage, die sich in anderen Gegenden, vor allem in den alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland, völlig anders darstellt.
Für Integrationsüberlegungen ist es sinnvoll, bestimmte Ausländergruppen zu unterscheiden, und zwar nicht so sehr nach den Herkunftsländern (was gern gemacht wird), sondern nach ausländerrechtlichen Überlegungen. Dem dient die folgende Übersicht.
Thüringer Bevölkerung: 2,35 Mill.
Ausländer insgesamt - ca. 33.400
Davon
* EU-Bürger: ca. 7.000 (Freizügigkeitsgesetz EU)
** Nicht-EU-Ausländer: ca. 18.000 (mit Aufenthaltstitel nach Aufenthaltsgesetz)
*** Asylbewerber: ca. 6.400 (Aufenthaltsgestattung nach Asylverfahrensgesetz)
**** Ausreisepflichtige Personen: ca. 2.000 (Duldung nach Aufenthaltsgesetz)
Stand: März 2005
Für EU-Bürger gilt bekanntlich die allgemeine Niederlassungsfreiheit: Lediglich für den Bezug von Sozialleistungen gelten gewisse Einschränkungen. Die Freizügigkeit der EU-Bürger, die ja für ein zusammenwachsendes Europa unabdingbar ist, bringt es allerdings auch mit sich, dass EU-Bürger staatlicherseits weder verpflichtet noch aufenthaltsrechtlich motiviert werden können, Integrationshilfen (wie zum Beispiel Integrationskurse) in Anspruch zu nehmen. Wo und wie sie die deutsche Sprache erlernen, liegt in ihrer eigenen Verantwortung, und dass sie die Werte der Demokratie schätzen und ihre Regeln beherrschen, wird bei EU-Bürgern vorausgesetzt. Zu erinnern ist, dass ausländische EU-Bürger das Recht haben, an den Kommunalwahlen ihres Aufenthaltsortes und selbstverständlich dort auch an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen.
Für die Bürger der erst seit dem 1. Mai 2004 zur EU gehörenden Staaten (sie machen ungefähr die Hälfte der in Thüringen lebenden nichtdeutschen EU-Bürger aus) gelten noch bis zum Jahre 2009 Übergangsregelungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie benötigen also eine Arbeitserlaubnis, die nur nach Lage des Arbeitsmarktes erteilt wird. Bei einer Arbeitslosenquote von mehr als 16 % in Thüringen und einer Arbeitslosenquote von nahezu 40 % unter Ausländern erscheinen diese Einschränkungen gerechtfertigt.
Damit schränkt sich die Zielgruppe für integrationsfördernde Maßnahmen in Thüringen auf eine seit Jahren abnehmende Zahl deutschstämmiger Spätaussiedler (die ich als Ausländerbeauftragter nur indirekt im Blick habe) und auf jene 18.000 Nicht-EU-Ausländer ein, die meine o. g. Übersicht ausweist. Sie schränkt sich weiter ein, wenn man berücksichtigt, dass von den 18.000 Nicht-EU-Ausländern ein erheblicher Anteil bereits auf Grund der Dauer seines bisherigen Aufenthaltes insofern als integriert zu gelten hat, dass die betreffenden Personen die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, über eine Wohnung verfügen, am Erwerbsleben teilnehmen, für die Bildung ihrer Kinder und ihre eigene Fortbildung sorgen, private Kontakte zur einheimischen Bevölkerung pflegen und in Vereinen oder gesellschaftlichen Gruppen mitwirken - um die wichtigsten Integrationsfelder zu nennen. Vielleicht darf ich sie noch einmal abstrakt aufzählen: Wohnungsmarkt, Arbeitsmarkt, Bildungspartizipation, Teilhabe in außerberuflichen gesellschaftlichen Gruppierungen.
Akteure der Integrationsförderung sind die Europäische Union, die Bundesregierung, das Land Thüringen, die Kommunen und verschiedene gesellschaftliche Gruppen. Selbstverständlich finden auch in Thüringen grundsätzlich alle Integrationsmaßnahmen statt, die von der Bundesregierung gefördert werden: also die Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz, die Migrationserstberatungen, die Aktivitäten der Jugendmigrationsdienste, das vom BMI geförderte Programm „Integration durch Sport“, sowie verschiedene Projekte aus den Bundesprogrammen „civitas“ und „xenos“.
In die Zuständigkeit der Länder fällt vor allem der Schul- und Hochschulbereich. Thüringen hat zum Schuljahr 2005/2006 die Förderung von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache neu geregelt. Danach hat jeder Schüler/jede Schülerin einen Anspruch darauf, beim Erwerb der Deutschkenntnisse individuell gefördert zu werden, um den Anschluss an den Schulunterricht zu gewinnen. Wenn die Regelung so greift, wie sie vorgesehen ist, dürfte ein Schulversagen nichtdeutscher Schüler allein wegen mangelhafter Deutschkenntnisse in Thüringen künftig unwahrscheinlich werden.
Um den etwa 2.800 ausländischen Studenten den Zugang zur einheimischen Bevölkerung und zu ihren deutschen Kommilitonen zu erleichtern, lobt das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur seit Jahren den Wettbewerb „Miteinander studieren in Thüringen“ aus, in dem phantasievolle Aktivitäten von Studenten prämiert werden, die zum Miteinander von In- und Ausländern einladen, aber auch intellektuell und emotional die Aufmerksamkeit auf die Lage in anderen Ländern lenken wollen. Ferner werden Patenschaften zwischen ausländischen Studenten und der einheimischen Bevölkerung organisiert und gefördert.
An den Ausländerbeauftragten – also an mein Amt – kann sich jeder in Thüringen wohnende Ausländer mit persönlichen Anliegen wenden, die auf lokaler Ebene nicht gelöst werden können. Über diese Ombuds-, Beratungs- und Vermittlerfunktion hinaus versteht sich mein Amt als eine Stelle der flankierenden Integrationsförderung. Diese geschieht durch informierende und sympathiewerbende Öffentlichkeitsarbeit, durch die Anregung der ausländerpolitischen Debatte, durch spezielle politische Bildungsarbeit und durch die finanzielle Unterstützung von Vereinen, die sich der Förderung der gegenseitigen Akzeptanz von Einheimischen und Zugewanderten widmen. Zu meinem Geschäft gehört es freilich auch, darüber zu klagen, dass die dafür von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Mittel in den letzten Jahren spürbar gekürzt worden sind.
Ziel der Integration von Immigranten, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Deutschland verlegt haben, sollte es sein, den sozialen Integrationsprozess durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zum Abschluss zu bringen. Erst dadurch erhalten Immigranten die vollen Bürgerrechte und erst dadurch ist für sie die volle Teilhabe am demokratischen Willensbildungsprozess gewährleistet. Ausländerbeiräte, die es in Thüringen nur in den Städten Erfurt, Weimar, Jena, Eisenach und Nordhausen gibt, und deren Wirkung eher bescheiden ist, sind und bleiben lediglich Hilfskonstruktionen der demokratischen Teilhabe. Gerade wenn sie als Ausländerräte im strengen Sinne organisiert sind, verlieren sie nicht selten durch Einbürgerungen ihre eigentlichen Aktivisten. Mit jährlich zwischen 300 und 350 Personen ist die Zahl der Einbürgerungen in Thüringen niedrig. Die gegenwärtige bundesweite Debatte über Einbürgerungsvoraussetzungen und Einbürgerungsverfahren wird gewiss nicht in Thüringen entschieden. Die Debatte ist von einer gewissen Aporie bestimmt. Einerseits soll die Integration und damit schlussendlich die Einbürgerung von Ausländern gefördert werden, andererseits sollen Personen, die offen oder latent die freiheitlich demokratische Grundordnung und deren kulturelle Errungenschaften ablehnen und ggf. Freiheitsrechte und politischen Einfluss zur Einschränkung oder gar Abschaffung eben dieser Freiheitsrechte nutzen könnten, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Die Gratwanderung hält an.
Das landauf, landab unermüdlich wiederholte Sprachbild von der Einbahnstraße, die die Integration angeblich nicht sei, halte ich für ein schiefes, ein irreführendes Bild (nur bestimmte Politiker lieben Zitationsselbstläufer). Wenn nicht Einbahnstraße, dann darf es vielleicht eine Autobahn sein? Was rast denn dann bei der Integration in die eine und in die andere Richtung aneinander vorbei? Falls gemeint ist, dass zu den Integrationsbemühungen, die die Einwanderer zu leisten haben, die Akzeptanz durch die autochthone Bevölkerung hinzukommen muss (und dass die Politik gut daran tut, beide Seiten im Blick zu haben und beides zu fördern), wäre eher – auch nicht besonders originell - von der anderen Seite der Münze zu sprechen. Die Mehrzahl der Thüringer kennt persönlich kaum Immigranten, aber sie kennt, vermittelt durch die Medien, eine Ausländerproblematik. Um es etwas plakativ zu sagen: Man kennt nicht das normale Leben, aber man kennt die Summe aller Abweichungen vom normalen Leben. Nichts anderes ist ja Gegenstand von Nachrichten. Hier dürfte einer der Gründe dafür liegen, dass der Thüringen Monitor, eine sozialwissenschaftliche Studie, die seit dem Jahr 2000 alljährlich die politische Kultur der Thüringer Bevölkerung untersucht, nach wie vor erhebliche ausländerabwehrende Einstellungen in der Bevölkerung ermittelt. Ganz offenbar dienen Ausländer noch immer als Projektionsfläche für eigene Unzufriedenheiten und Enttäuschungen. Ob ausländerabwehrende Einstellungen zu ausländerabwehrenden Handlungen führen müssen, ist eine andere Sache. Meistens sind der Mehmet und die Sascha, die man kennt, schon ganz in Ordnung, aber die Ausländer…! Mein Amt reagiert darauf dadurch, dass Projekte, die zu positiven persönlichen Begegnungen von Einheimischen und Immigranten zu führen geeignet sind, bei der Förderung regelmäßig denen vorgezogen werden, in denen gutmeinende Ideologiearbeiter political correctness verbreiten.
Einer gewissen Aporie – und damit schließe ich – sieht sich die Einwanderungspolitik insgesamt gegenüber. Aus demographischen Erwägungen müsste Deutschland und müsste auch Thüringen intensiv um junge Einwandererfamilien werben. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt hingegen muss aus Thüringer Sicht die Einwanderung gesteuert und das heißt gegenwärtig nichts anderes als eingeschränkt werden. Eine Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme darf es nur aus Gründen der Schutzgewährung für die in ihrer Heimat gefährdeten Personen geben. Für diese den Zugang nach Deutschland aufrechtzuerhalten und die Akzeptanz dafür in der Bevölkerung nicht untergehen zu lassen, sind zwei der politischen Ziele, die nicht unter die Räder kommen dürfen und zu denen ich auch durch meine Arbeit einen bescheidenen Beitrag zu leisten versuche.