Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Ausländerbeauftragte der Thüringer Landesregierung

Inhalt

Begrüßung

Informationsveranstaltung zur Organisation der Integrationskurse für Ausländer und Aussiedler

8. Dezember 2004 in Erfurt

Ich heiße Sie sehr herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung über die Durchführung der Integrationskurse für Aussiedler und Ausländer in Thüringen. Wie Sie gemerkt haben, mussten wir den Tagungsort kurzfristig verlegen vom TMSFG hierher in das Hotel Radisson. Das hat einen erfreulichen Grund. Es haben sich weit mehr Interessenten angemeldet, als der ursprünglich vorgesehene Beratungsraum im Ministerium hätte aufnehmen können, und wir wollten natürlich niemandem absagen. Ich freue mich über Ihr Interesse. Noch einmal. Seien Sie herzlich willkommen!

Rechtsgrundlage für alles, was wir heute besprechen werden, ist im weiteren Sinne das neue Aufenthaltsgesetz, das bekanntlich am 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Das gründlich zu studieren für alle, die mit Ausländern zu tun haben, eine noch länger anhaltende Aufgabe bleiben wird. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, und schon befindet sich ein so genanntes Reparaturgesetz im Gesetzgebungsverfahren, mit dem die Ungereimtheiten des neuen Gesetzes minimiert werden sollen. Prägen Sie sich also die Paragraphen des Zuwanderungsgesetzes vorläufig nicht allzu gründlich ein! Das Gesundheitsfördernde daran ist, wir werden alle geistig beweglich bleiben.

Rechtsgrundlage für unser heutiges Thema im engeren Sinne ist die Integrationskursverordnung, die kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist. In § 1 der Integrationskursverordnung heißt es: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt die Integrationskurse in Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, Kommunen, Migrationsdiensten und Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende ( … ) durch und gewährleistet ein ausreichendes Kursangebot. Das Bundesamt lässt die Kurse in der Regel von privaten oder öffentlichen Trägern durchführen.“

Damit ist eigentlich fast alles gesagt. Alles Weitere ist Entfaltung. Aber genau um diese - speziell unter Thüringer Verhältnissen - soll es heute gehen. Wie wir gehört haben, wird das Bundesamt per Verordnung zur Zusammenarbeit mit Kommunen und Migrationsdiensten sowie professionellen Bildungsträgern aufgefordert. Kommunale Ausländer- und Aussiedlerbeauftragte, Träger der Migrationssozialberatung, Bildungsträger, aber auch Mitglieder von Ausländerbeiräten sind es dann auch, die wir zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen haben.

(Wenn ich „wir“ sage, dann möchte ich damit auch einmal meine Referentin Doris Stscherbina erwähnen, die unsere Veranstaltung organisatorisch vorbereitet hat).

Die Ausländerbehörden, die die rechtsverbindlichen Entscheidungen zwar nicht über die Teilnahme, wohl aber über bestimmte Voraussetzungen zur Teilnahme an den Integrationskursen zu treffen haben, sind m. W. bereits am 24.November geschult worden.

Meine Damen und Herren, wer überregionale Zeitungen liest – in Thüringen leider nicht allzu verbreitet – der erlebt, dass wir uns gegenwärtig (nebenbei bemerkt zum wiederholten Male) in einer umfassenden Integrationsdebatte befinden. In Ihren Tagungsunterlagen finden Sie einen thematischen Pressespiegel „Integration“. Vieles beim Thema Integration wird kontrovers diskutiert. Es lohnt sich, sich im Sinne der eigenen politischen Horizonterweiterung davon ein Bild zu machen. Mir liegt zunächst daran, zu verdeutlichen, dass die eher technischen und organisatorischen Fragen um die Integrationskurse, die auf dieser Veranstaltung im Mittelpunkt stehen, in einen größeren Zusammenhang einzubetten sind. Wer seine alltägliche Arbeit in einen größeren Horizont zu stellen vermag, leistet sie in der Regel engagierter, überzeugter und überzeugender und mit größerer Frustrationstoleranz als derjenige, der nur auf das unmittelbar technisch Durchzuführende bezogen bleibt. Mag sein, dass die Ausländerintegration in Thüringen quantitativ und im politischen Stellenwert noch nicht so im Zentrum steht - ich möchte Sie dennoch ermutigen, wahrzunehmen oder sich wieder neu ins Bewusstsein zu rufen, dass Sie in Ihrer praktischen Tätigkeit mit einer gesellschaftspolitischen Zukunftsaufgabe ersten Ranges befasst sind, auch wenn das in unserem beschaulichen Thüringen noch nicht bis zu jedem Politiker durchgedrungen ist. Dazu mag der Pressespiegel verhelfen. Ferner finden Sie in Ihren Tagungsunterlagen das Konzept eines bundesweiten Migrationskurses, sowie ergänzende Literatur zum Zuwanderungsgesetz. (Wer mit der Eisenbahn angereist ist, ist also mit Reiselektüre versorgt.)

Gewiss ist allen hier im Raum Versammelten klar, dass die Kenntnis der deutschen Sprache die Schlüsselqualifikation für das ist, was wir Integration in die Gesellschaft nennen. Vor allem die Teilhabe am beruflichen und kulturellen Leben, auch die Bildungspartizipation setzt möglichst gute und sichere Kenntnisse der Sprache der Mehrheitsgesellschaft voraus. Aber auch über die unsere Gesellschaft tragenden Werte, über Demokratie und Menschenrechte können wir uns mit Immigranten letztendlich nur verständigen, wenn wir eine gemeinsame Sprache sprechen. Wer an der Vermittlung von Deutschkenntnissen mitwirkt, wirkt mit bei der Förderung von Teilhabegerechtigkeit. Dem sollten sich alle bewusst sein, die auf diesem Felde tätig sind.

(Und Teilhabegerechtigkeit, das lehrt jede vernünftige Sozialethik, ist kostbarer als Verteilungs- bzw. Zuteilungsgerechtigkeit etwa von Sozialleistungen).

Inzwischen scheinen es ja auch die letzten begriffen zu haben (aber ich unterstreiche es trotzdem noch einmal): Es ist allen ideologischen multikulturellen Sirenengesängen zum Trotz nicht unanständig, die deutsche Sprache offensiv zu verbreiten, und es ist auch nicht unanständig auf Einwanderer mehr oder weniger sanften Druck auszuüben, sich der Mühe des Spracherwerbs zu unterziehen. Mein Appell vor allem an die Sprachkursträger, aber auch an alle anderen Beteiligten: Bemühen Sie sich um ein hohes Niveau der Sprachvermittlung! Vergeben Sie – aus Verantwortung für die Zukunft jedes einzelnen Kursteilnehmers, aber auch aus gesamtgesellschaftlicher Verantwortung - keine Sprachzertifikate zum Billigtarif!

Aber bevor es zur Vergabe von Zertifikaten kommen kann, gilt es, erst einmal den Ausländern in Thüringen den Weg in die Kurse zu ebnen. Dabei sind Hilfestellungen erforderlich, die wir heute erörtern sollten. Wir gehen davon aus, dass in den ersten Monaten des kommenden Jahres sich noch relativ wenig neu einreisende Personen für die Teilnahme an den Integrationskursen vorhanden sein werden. Es ist nicht nur zulässig, sondern sehr erwünscht, dass auch Ausländer, die schon länger im Land sind (im Verwaltungsjargon „Bestandsausländer“) einschließlich der EU-Bürger, an den Kursen teilnehmen. In Thüringen mit seinem relativ geringen Migrantenanteil leben Ausländer weitestgehend in der Vereinzelung. Ich rufe die Ausländerbeauftragten der Kommunen, die Migrationssozialberater, die Vertreter der Ausländerbeiräte und Vereine sowie jeden, der ausländische Bürger kennt, auf, auf Ausländer zuzugehen und sie einzuladen, sich um die Teilnahme an den Kursen zu bemühen. Und ich appelliere an die Ausländer in Thüringen, die Kursangebote als Chance zu begreifen.

Welche Bedingungen für die Teilnahme erfüllt sein müssen (die Kurse sind z. B. nicht für Asylbewerber zugelassen und auch nicht für ausländische Studenten vorgesehen), wie die Kosten geregelt sind und anderes mehr werden wir im Laufe der Veranstaltung im Einzelnen erörtern.

Damit wird es Zeit, Ihnen die Referenten unserer Tagung vorzustellen.

Ich begrüße sehr herzlich Herrn Kotlenga, den Leiter der Außenstelle Jena des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Dem Bundesamt und damit auch der Jenaer Außenstelle sind ja mit dem Zuwanderungsgesetz über die Entscheidung über Asylanträge hinaus erhebliche zusätzliche Aufgaben zugeordnet worden, u. a. eben die Durchführung der Integrationskurse Herr Kotlenga wird die Integrationsmaßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz und die Integrationskursverordnung erläutern. Begleitet wird Herr Kotlenga von Frau Kathrin Pampel. Frau Pampel ist die Regionalkoordinatorin des Bundesamtes für das Land Thüringen, und sie wird in der Diskussion für diverse praktischer Fragen zur Verfügung stehen.

Ich bitte nun Herrn Kotlenga um seinen Beitrag und wünsche uns allen einen erkenntnisreichen Vormittag.