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Pressemitteilung
Petra Heß begrüßt Lockerung der „Residenzpflicht“
Die Ausländerbeauftragte, Petra Heß, begrüßt die Entscheidung des Thüringer Innenministeriums, die bisherige Aufenthaltsvorschrift für Asylbewerber zu ändern.
„Das war schon lange fällig“, meint Petra Heß „vor allem unter dem Gesichtspunkt einer menschenwürdigen Behandlung der Betroffenen, die sich hier befinden, weil sie vor Verfolgung und Unfreiheit geflohen sind“.
Die so genannte „Residenzpflicht“, die inzwischen in fast allen Bundesländern abgeschafft wurde, soll nun auch in Thüringen geändert werden. Das Innenministerium hat eine Verordnung angekündigt, die den Betroffenen, deren Asylverfahren in Thüringen läuft, den Aufenthalt im gesamten Freistaat gestattet. Die Verordnung soll am 1. Juli 2013 in Kraft treten.
Für die Änderung der Vorschrift hat sich ein breites Bündnis aus Politik, Kirchen und Initiativen eingesetzt und auch die Mehrheit der Thüringer Ausländerbehörden ausgesprochen.
Bisher dürfen sich Asylbewerber in Thüringen nur in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt aufhalten, in dem oder in der ihr Verfahren bearbeitet wird, sowie in den Nachbarkreisen und nahe gelegenen kreisfreien Städten. Alle übrigen Landesregierungen – ausgenommen Bayern und Sachsen – gestatten Asylbewerbern, sich in ihrem Land völlig frei zu bewegen. Das hat nicht nur mit Menschenwürde zu tun, sondern ist auch praktikabel und das Signal, in ganz Thüringen willkommen zu sein- so Heß.