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Pressemitteilung
Die Ausländerbeauftragte des Freistaats Thüringen begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Petra Heß, Ausländerbeauftragte des Landes Thüringen, ist erleichtert über das klare und eindeutige Urteil aus Karlsruhe zum Asylbewerberleistungsgesetz. Die Bundesverfassungsrichter stellten fest, dass die niedrigen Leistungen für Asylbewerber „menschenunwürdig“ sind.
Heß ist Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die seit einiger Zeit die Vorschläge zur Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorbereiten soll. Sie schätzt ein, dass die Arbeitsgruppe nur zögerlich vorangekommen ist. Begründung dafür war das „Warten“ auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Eine Haltung, die sie des Öfteren kritisiert hat. Dass die Leistungen für Asylbewerber völlig unzureichend im Sinne eines menschenwürdigen Existenzminimums sind, ist ein offenes Geheimnis.
Die Ausländerbeauftragte erwartet die unverzügliche Umsetzung dessen, was die Verfassungsrichter der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben haben. So sei es dringend notwendig, zeitnah die Sätze für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens anzupassen. Seit 1993 war hier nichts passiert – beklagt Heß. Danach muss jedoch weiter am Gesetz gearbeitet werden, denn auch bei der medizinischen Versorgung gibt es dringenden Regelungsbedarf.
Die Anpassung der Regelsätze zur Sicherung des täglichen Lebens im Asylbewerber- heim wurde in Thüringen überwiegend mit der Vergabe von Gutscheinen zum Erwerb von Lebensmitteln geregelt. Für Heß besteht auch hier Handlungsbedarf durch das Thüringer Innenministerium. „Der Weg kann nur vom bürokratischen und teils diskriminierenden Gutscheinsystem hin zu Bargeldleistungen führen“. Manche Landkreise in Thüringen praktizieren dies bereits, andere warten noch auf das sprichwörtliche „Grüne Licht“ des Innenministers, dies sollte er nach diesem Urteilsspruch nun auch geben.