Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Ausländerbeauftragte der Thüringer Landesregierung

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Pressemitteilung

Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) tritt am 1. April in Kraft

Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) tritt am 1. April 2012 in Kraft und ist dennoch kein Aprilscherz. Es soll die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinfachen und die Integration von Migrantinnen und Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern.

Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) haben Zugewanderte, die ihre Berufsqualifikationen im Ausland erworben haben, erstmals in der Bundesrepublik einen Anspruch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses. Dieses Verfahren ist unabhängig vom Aufenthaltsstaus oder Herkunftsland der Antragstellenden.

Zum ersten Mal gibt es einen allgemeinen Anspruch auf die Gleichwertigkeitsprüfung von 350 Ausbildungsberufen sowie circa 150 reglementierten Berufen, wie zum Beispiel akademische Heilberufe oder reglementierte Handwerksmeisterberufe.

Reglementierte Berufe, die in der Zuständigkeit der Länder fallen (z.B. Lehrer, Ingenieure, Erzieher), werden durch das Bundesgesetz nicht erfasst. Für diese Berufsgruppen werden in allen 16 Bundesländern spezifischen Reglungen erarbeitet.

Petra Heß, die Ausländerbeauftragte des Freistaates Thüringen beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) meint dazu: „Ich freue mich, dass es endlich losgeht und hoffe, dass Deutschland für qualifizierte Zuwanderung attraktiver wird, wenn es leichter ist, bereits erworbene Qualifikationen anerkannt zu bekommen. Gerade für Thüringen würde ich mir diesen Effekt wünschen, weil Thüringen immer noch ein weißer Fleck auf der Karte der Migrationsströme darstellt. Die vor kurzem in meinem Auftrag fertiggestellte Studie „Migration und Integration – Herausforderungen für Thüringen“ hat wieder belegt, dass die Attraktivität eines potenziellen Zuwanderungsziels stark von den weichen Faktoren, die einem dort begegnen, abhängt. Und die Gewissheit, dass vorhandenes Wissen und mitgebrachte Qualifikationen anerkannt und genutzt werden können, dass Integration auf dem Arbeitsmarkt und selbstbestimmtes Leben somit abgesichert sind, gehört unbedingt dazu.“