Sonntag, 26. Mai 2013

Sportförderung

Leistungsbeschreibung

In Thüringen wird Sport in verschiedenster Weise gefördert.

An wen muss ich mich wenden?

Die dem Landessportbund Thüringen angeschlossenen Sportorganisationen erhalten die für sie und die ihnen angehörenden Vereine vorgesehenen Fördermittel in der Regel über den Landessportbund.
 
Für die Belange des Behinderten und Rehabilitationssports in Thüringen ist der Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverein zuständig.
 
Für die Belange des Gehörlosensports in Thüringen ist der Gehörlosen-Sportverband Thüringen zuständig.

Rechtsgrundlage

Fördermittelvergabe durch den Landessportbund: § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG)

Was sollte ich noch wissen?

Darüber hinaus gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für folgende Bereiche:

  • Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen von besonderer sportlicher Bedeutung entsprechend der "Neufassung der Richtlinie für die Förderung von Sportveranstaltungen"
  • Aus-, Um- und Neubau sowie Sanierung und Modernisierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume entsprechend der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus"

Weitere Informationen gibt es in unserem Serviceportal.