Freitag, 24. Mai 2013

Reisepass: Vorläufiger Reisepass

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird meist verwendet, wenn die Zeit für die Ausstellung eines regulären Reisepasses zu knapp ist.
Auch der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Antragstellung:
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

An wen muss ich mich wenden?

  • an die Passbehörde der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder
  • an die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches Lichtbild (Foto-Mustertafel Bundesdruckerei)
  • Ihr alter Reisepass (sofern bereits vorhanden) - auch wenn er ungültig ist
  • Ihr Personalausweis
  • ledige Personen: Geburtsurkunde bzw. oder bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen: letzte Eheurkunde
    In beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.

Welche Gebühren fallen an?

Ein vorläufiger Reisepass kostet 26 EUR.
Für die Änderung eines vorläufigen Reisepasses wegen Eheschließung werden 6 EUR berechnet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.

Die Ausstellung des vorläufigen Dokumentes erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsgrundlage

Passgesetz - PassG
Gebührenverordnung zum Passgesetz (PassGebV)

Was sollte ich noch wissen?

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie unter www.auswaertiges-amt.de abrufen.

Weitere Informationen gibt es in unserem Serviceportal.