Sonntag, 19. Mai 2013

Naturschutz

Leistungsbeschreibung

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Freistaates Thüringen sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete aus und ist zuständig für die Erteilung von Befreiungen von Verboten in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten.

Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ist die untere Naturschutzbehörde zuständig.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Als Widerspruchsbehörde entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt im Bereich Naturschutz (einschließlich Artenschutz) über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

Bemerkungen

Dieser Text wurde freigegeben durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, Stand: 14.03.2013.


Weitere Informationen gibt es in unserem Serviceportal.