Leistungsbeschreibung
Jagd dient in erster Linie der Pflege und Erhaltung eines gesunden und artreichen Wildtierbestandes. Sie hat auch den Schutz des Wildes zum Ziel und soll dessen Lebensgrundlage sichern und pflegen.
Gemeinsam mit der Obersten Veterinärbehörde gilt außerdem dem Schutz vor Wildseuchen besondere Aufmerksamkeit. So werden auf Anforderung der Veterinärbehörden u. a. Blutproben vom Schwarzwild zur Untersuchung auf Schweinepest und Brucellose gewonnen. Auch zur Kontrolle des Status "Tollwutfreie Region" werden regelmäßig Füchse zur Untersuchung eingeschickt.
Durch die Bundeswildschutzverordnung unterliegen einige Wildarten einem besonderen Schutz. Auch hierfür ist im Freistaat Thüringen die Oberste Jagdbehörde zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ist als Oberste Jagdbehörde für die Landesjagdbezirke (Staatlichen Forstämter) und die Jagdbezirke der Bundesliegenschaftsverwaltung direkt zuständig.
Außerdem nimmt es im Rahmen der Fachaufsicht Einfluss auf die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Rechtsgrundlage
Bundesjagdgesetz - BJagdG
Bundeswildschutzverordnung - BWildSchV
Thüringer Jagdgesetz - ThJGWas sollte ich noch wissen?
Informationen zu Jagdmöglichkeiten in Thüringen finden Sie hier.
Weitere Informationen gibt es in unserem Serviceportal.