Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erstbescheinigung des Gesundheitsamtes nach vorausgegangener umfassender Belehrung über gesundheitliche Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln.
An wen muss ich mich wenden?
An das Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis sowie bei Schülern Schülerausweis.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß Punkt 6.3.3.1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung MSFG je nach Aufwand zwischen 15 bis 30 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erstbescheinigung des Gesundheitsamtes darf nicht älter sein als drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Sprechzeiten /Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes sind zu beachten.
Bemerkungen
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Stand: 19.03.2013.
Weitere Informationen gibt es in unserem Serviceportal.